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Avatar von Krawatte (1)
  • Krawatte (1)

mehr als 1000 Beiträge seit 07.03.2018

In Münster wird Anfang Januar entschieden

Wie schnell das gehen kann. Andere Gerichtsverfahren werden mal eben 4 Jahre oder länger verschoben...

Dass RWE dazu bereit ist auf DIESES Urteil zu warten, auf das Allgemeine aber nicht, dürfte wohl bedeuten, dass das Urteil bereits gekauft ist.

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  • Avatar von Disruptorkanone
    • Disruptorkanone

    mehr als 1000 Beiträge seit 22.05.2020

    Antwort auf In Münster wird Anfang Januar entschieden von Krawatte (1).

    Jupp, Corona Urteile brauchen, es sei denn, sie fallen zugunsten von Staat/Regierung aus. Bei wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne geht es jedoch plötzlich ganz schnell.

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  • Avatar von Wagenrecht
    • Wagenrecht

    mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2021

    Antwort auf In Münster wird Anfang Januar entschieden von Krawatte (1).

    Ich verstehe auch gerade nicht, auf welcher Rechtsgrundlage RWE (und Gerichtsvollzieher sowie Polizei) eigentlich handeln wollen, wenn das Enteignungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist aber die Besitzeinweisung abgelehnt wird. Ich kenne die konkrete Rechtslage nicht - aber für mich klingt das wie präjudikative Faktenschaffung, was rechtswidrig wäre. Und die RWE hiermit ja quasi ankündigt.

    Die vorzeitige Besitzeinweisung wäre ja das Rechtsmittel, welches eine vorhergehende Besitzübernahme ermöglichte. Wobei laut Gesetzestext sowohl das Wohl der Allgemeinheit als auch Dringlichkeit vorliegen muss. Beides ist aber nicht erkennbar.

    In diesem Zusammenhang gibt es das Mittel der Leistung einer Sicherheit. Wobei dieses Mittel die Eingangsvoraussetzungen eigentlich nicht tangiert. Allerdings kenne ich in anderen rechtsvergleichbaren Zusammenhängen, dass Gerichte dann gerne etwas locker über solche Dinge hinwegsehen.

    Bedeutet: Es wird einer Besitzeinweisung zugestimmt, eine Sicherheitsleistung gestellt, die dann später quasi der "Kaufpreis" bzw. die Entschädigungssumme für die Enteignung ist, also so oder so bezahlt werden muss.

    So wird de Fakto Recht ausgehebelt und präjudikative Faktenschaffung systematisch durch die Justiz selber betrieben. Und zwar immer zugunsten desjenigen, der Geld hat. Der Trick dahinter ist so zu tun, als würde die Sicherheitsleistung die Glaubwürdigkeit erhöhen und Schäden ja absichern. Was natürlich Unfug ist. Im Hauptverfahren später sind ja dann schon Tatsachen geschaffen, die natürlich auch wieder eine manipulative Wirkung entfalten. Excel würde bei einem solchen Zirkelschluss eine Fehlermeldung ausgeben.

    Der Geschädigte müsste dringend andere Rechtsmöglichkeiten prüfen wie Sprungklage oder was auch immer. Und binnen hiesiger Verfahren deutlich machen, dass die zu erwartende Entschädigung für die Enteignung eben nicht geeignet ist, den Schaden zu regulieren, der ihm entstünde, sollte der Enteignung nicht stattgegeben werden sowie die mit einem solchen Vorgehen drohende präjudikative Faktenschaffun hervorheben.

    Dringlichkeit wäre ja auch eher bzgl. einer Ablehnung des Antrages von RWE gegeben. Auch das Allgemeinwohl, folgt man den Ausführungen des Verfassungsgerichtes zum Umweltschutz insbesondere Klimaschutz, ist ja mindestens auch in die andere Richtung betroffen.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.10.2021 13:41).

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  • Avatar von Ammerländer
    • Ammerländer

    mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2021

    Antwort auf Re: In Münster wird Anfang Januar entschieden von Disruptorkanone.

    Da gibt es ein paar Leute, die von der Materie nichts verstehen und nicht begreifen, dass sie einen Blackout mit vermutlich vielen Toten fordern und worauf soll man da bitte warten?

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  • Avatar von Tanzmausentfuehrer
    • Tanzmausentfuehrer

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.2019

    Bergrecht

    Antwort auf Re: In Münster wird Anfang Januar entschieden von Wagenrecht.

    So nennt man das.
    Von Millionaeren fuer Millionaere geschrieben.

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