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    • Admagistrator

    mehr als 1000 Beiträge seit 17.05.2022

    Antwort auf Re: Der Volksverpetzer hätte nie gemeinnützig sein dürfen von ich_habs_nicht_bestellt.

    dann wurde wiederholt vom "AfD Geheimplan" zur Remigration gesprochen (was so gar nicht stimmt)

    Stimmt, geheim ist da garnichts, die feiern das ganz offen als ultimative Lösung aller Probleme.

    Nur weil das für dich persönlich anders aussieht heißt das ja nicht, dass es in der Realität auch so ist. Subjektive Wahrnehmung ist ein schlechter Urteilsfaktor.

    Ich sehe: Eine Regierung wird nach ihren Plänen gefragt. Ein Oppositionspolitiker wird nach seiner Meinung gefragt. Es werden Reportagen zu einem aktuellen Thema gesendet das seit Wochen für viel Diskussion sorgt.

    Alles legitime Themen.

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    • ich_habs_nicht_bestellt

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    Antwort auf Re: Der Volksverpetzer hätte nie gemeinnützig sein dürfen von Admagistrator.

    Admagistrator schrieb am 15.05.2024 11:06:

    dann wurde wiederholt vom "AfD Geheimplan" zur Remigration gesprochen (was so gar nicht stimmt)

    Stimmt, geheim ist da garnichts, die feiern das ganz offen als ultimative Lösung aller Probleme.

    Ist nur die Kleinigkeit, dass dieses "Treffen" nicht von der AfD war, aber das ist ja unerheblich. Das "vergessen" unsere ÖRR Anstalten auch gerne.

    Nur weil das für dich persönlich anders aussieht heißt das ja nicht, dass es in der Realität auch so ist. Subjektive Wahrnehmung ist ein schlechter Urteilsfaktor.

    Ich habe zumindest eine Begründung und ein Bespiel für meine Behauptung gebracht. Bei dir ist es leider bei der Behauptung geblieben.

    Ich sehe: Eine Regierung wird nach ihren Plänen gefragt. Ein Oppositionspolitiker wird nach seiner Meinung gefragt.

    Jo, von 5 Beiträgen waren 4 von der Regierung und einer von einem Oppositionspolitiker. [Ironie] Klingt ausgewogen. [/Ironie]

    Es werden Reportagen zu einem aktuellen Thema gesendet das seit Wochen für viel Diskussion sorgt.

    Ja aber wenn 3 mal 1/1 die selbe "Reportage" kommt und das innerhalb einer Stunde ist da schon Skepsis angesagt.

    Alles legitime Themen.

    Das hab ich nicht in Absprache gestellt, dass die Themen nicht legitim gewesen wären. Nur war die Berichterstattung eben nicht neutral oder gar unparteiisch.

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  • Avatar von Admagistrator
    • Admagistrator

    mehr als 1000 Beiträge seit 17.05.2022

    Antwort auf Re: Der Volksverpetzer hätte nie gemeinnützig sein dürfen von ich_habs_nicht_bestellt.

    aber sobald sie andere, legale Strömungen, ausschließen sind diese Vereine in meinen Augen nicht mehr "gemeinnützig".

    Also glaubst du gemeinnützige Vereine entscheiden wer als gemeinnützig finanziell unterstützt wird?! Das wäre ja der Oberknaller!

    Ne ne, das entscheidet immer noch das Finanzamt auf Satzungsgrundlage und wer dieser nicht entspricht verliert seine Gemeinnützigkeit.

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    • ich_habs_nicht_bestellt

    mehr als 1000 Beiträge seit 12.12.2012

    Antwort auf Re: Der Volksverpetzer hätte nie gemeinnützig sein dürfen von Admagistrator.

    Admagistrator schrieb am 15.05.2024 11:15:

    aber sobald sie andere, legale Strömungen, ausschließen sind diese Vereine in meinen Augen nicht mehr "gemeinnützig".

    Also glaubst du gemeinnützige Vereine entscheiden wer als gemeinnützig finanziell unterstützt wird?! Das wäre ja der Oberknaller!

    Nee, das "glaube" nicht ich, das sagt der Bundesfinanzhof...

    "Für die zulässige politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften lässt sich auf der Grundlage der Rechtsprechung des BFH zusammenfassend feststellen:[8]

    1. Die gemeinnützige Körperschaft muss sich parteipolitisch neutral verhalten, darf also nicht bestimmte Parteien unterstützen.

    2. Die politische Betätigung im Rahmen eines spezifischen Gemeinnützigkeitszwecks ist zulässig, aber nicht allgemein auf beliebigen Politikfeldern; sie muss der übrigen gemeinnützigen Tätigkeit untergeordnet sein.

    3. Die politische Betätigung im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks der „politischen Bildung“ ist nur zulässig, wenn sie sich inhaltlich auf bildungspolitische Fragestellungen beschränkt und sich inhaltlich in geistiger Offenheit vollzieht und die in solcher geistiger Offenheit entwickelten Lösungsvorschläge nicht durch „Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung mittels weiterer Maßnahmen durchgesetzt werden sollen.“

    Ne ne, das entscheidet immer noch das Finanzamt auf Satzungsgrundlage und wer dieser nicht entspricht verliert seine Gemeinnützigkeit.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, begründet mit Urteil vom 29. August 1984,[12] gehört zu den nach § 52 Abs. 2 AO eigenständig steuerbegünstigten Zwecken weder die Einflussnahme auf die politische Willensbildung (§ 2 Abs. 1 PartG) noch die Gestaltung der öffentlichen Meinung (§ 1 Abs. 2 PartG). (mit der oben genannten Ausnahme)

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    • Stasi

    mehr als 1000 Beiträge seit 01.10.2003

    Antwort auf Der Volksverpetzer hätte nie gemeinnützig sein dürfen von ich_habs_nicht_bestellt.

    unparteilichem und neutralem Journalismus

    wenn man diese Vorgabe für alle Medien machen würde, wäre es auf einen Schlag praktisch totenstill auf dem Planeten. Nicht neutralen Einfluß auf die öffentliche Meinung zu nehmen, ist schließlich der Daseinszweck jeglichen politischen Journalismus, wobei etwas anderes auch gar nicht geht, weil ein wirklich neutraler Blickwinkel nur von außerhalb des Systems möglich wäre. Wie man hieran aber schön sieht, ist jeder Medienteilnehmer dem System unterworfen und zwar ganz gleich ob kommerziell oder nichtkommerziell, da ist praktisch unmöglich, unparteilich zu sein, ganz besonders dann, wenn - und das ist ja praktisch der Grund für den ganzen politischen Blog-Journalismus - eine erhebliche Unzufriedenheit mit dem System zugrunde liegt. Wenn der Staat an dieser Stelle eingreift und bei einigen je nach Gutdünken einfach politischen Aktivismus unterstellt und die Finanzierung entzieht, bei anderen jedoch nicht, dann ist das eben pure Willkür und der Verdacht auf Zensur gegen Regimekritik mittels ökonomischer Zwänge drängt sich mehr als nur auf. Also wenn, dann keinerlei Finanzierung politischer Aktivitäten mehr, Parteienfinanzierung eingeschlossen! Oder andersrum, eben alle gleich behandeln, wobei man dann auch rechtsradikale Ansichten finanzieren müßte, solange diese keinen Straftatbestand erfüllen.

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