Wer den im Artikel zitierten § 6 des deutschen Völkerstrafrechts gelesen hat, kann sehr klar erkennen, daß die Belagerung von Leningrad kein Genozid war. Es sei denn, man würde die geschundene Bevölkerung von Leningrad als eigene Volksgruppe betrachten, was aber wohl recht absurd wäre.
Letzten Endes ist der Vorstoß des Kreml nichts als eine neue Attacke im Rahmen seines Propagandakrieges gegen den Westen, insbesondere gegen Deutschland.
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