Antwort auf Re: Kein Problem von Wunden-Salz.
Wunden-Salz schrieb am 13.12.2021 14:26:
im Falle eines Impfschadens kann Anspruch auf Entschädigung in entsprechender Anwendung des bundesversorgungsgesetzes bestehen (Paragraf 60 abs 1 IfSG) …
"kann"
Das „kann“ ist eine juristisch korrekte Formulierung. Denn nicht alles was jemand subjektiv als impfschaden ansieht ist im Sinne des Gesetzes auch einer.
Die Regelung die gleiche wie bei anderen Impfungen.