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Avatar von Pirx
  • Pirx

896 Beiträge seit 09.02.2000

Kann mir mal bitte jemand erklären

warum die Impfanwärter nur bei dieser einen, speziellen, Impfung so ein Pamphlet unterschreiben müssen.
Nein, ich bin kein Impfgegner, nur skeptisch bei einer „Neuen“, mit Schnellzulassung.
Habe jetzt schon viele Impfungen hinter mir.
Letztes Frühjahr Meningitis aufgefrischt- (zwei mal).
Ich kann mich nicht erinnern, jeweils zu einer Unterschrift gebeten worden zu sein.
Termin ausgemacht, die Arzthelferin hat das erledigt, fertig.
Also,
ist das jetzt bei allen Impfungen üblich, oder gibt es hier für Sonderregelungen für das neue Verfahren?

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  • Avatar von HLT
    • HLT

    mehr als 1000 Beiträge seit 06.02.2015

    Antwort auf Kann mir mal bitte jemand erklären von Pirx.

    Pirx schrieb am 13.12.2021 11:19:

    warum die Impfanwärter nur bei dieser einen, speziellen, Impfung so ein Pamphlet unterschreiben müssen.
    Nein, ich bin kein Impfgegner, nur skeptisch bei einer „Neuen“, mit Schnellzulassung.
    Habe jetzt schon viele Impfungen hinter mir.
    Letztes Frühjahr Meningitis aufgefrischt- (zwei mal).
    Ich kann mich nicht erinnern, jeweils zu einer Unterschrift gebeten worden zu sein.
    Termin ausgemacht, die Arzthelferin hat das erledigt, fertig.
    Also,
    ist das jetzt bei allen Impfungen üblich, oder gibt es hier für Sonderregelungen für das neue Verfahren?

    Nee, das ist nur bei dieser so, und den Zu-Impfenden wird auch noch lapidar erklaert das dies alles nur formalitaet ist waehrend sie unterschreiben das die Impfenden keine Verantwortung uebernehmen muessen, jegliche Schuld liegt beim Zu-Impfenden wenn was schief laeuft. Damit sind auch die Krankenkassen im Zweifelsfall fein raus, du hast der experimentellen Impfung eingewilligt, dein Problem wenn du mit nem Schlag oder Herzinfarkt danach umfaellst. Schade.

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  • Avatar von pewoo
    • pewoo

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

    Kein Problem

    Antwort auf Kann mir mal bitte jemand erklären von Pirx.

    Je, es ist eine Formalität.

    Bei eventuelle impfschäden hast du natürlich Ansprüche.

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  • Avatar von Greta Reset
    • Greta Reset

    973 Beiträge seit 23.04.2021

    Antwort auf Kein Problem von pewoo.

    Lieber Pewoo,

    Für die Behauptung hast Du sicherlich Belege. Genau genommen ist das eine Exculpation die da unterschreiben Wird.

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  • Avatar von pewoo
    • pewoo

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

    Antwort auf Re: Kein Problem von Greta Reset .

    Greta Reset schrieb am 13.12.2021 13:07:

    Lieber Pewoo,

    Für die Behauptung hast Du sicherlich Belege.

    Sicher:
    Beim impfzentrum Köln habe ich das mit der Aufklärung ungefragt schriftlich bekommen.

    Zitat „im Falle eines Impfschadens kann Anspruch auf Entschädigung in entsprechender Anwendung des bundesversorgungsgesetzes bestehen (Paragraf 60 abs 1 IfSG) …“

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  • Avatar von Olle Knolle
    • Olle Knolle

    mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

    Antwort auf Re: Kein Problem von Greta Reset .

    Eigentlich sind Sie es, der eine Behauptung ohne jeglichen Beleg aufstellt.

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  • Avatar von Merimi Fön
    • Merimi Fön

    mehr als 1000 Beiträge seit 15.09.2021

    Antwort auf Re: Kein Problem von Olle Knolle.

    Olle Knolle schrieb am 13.12.2021 13:57:

    Eigentlich sind Sie es, der eine Behauptung ohne jeglichen Beleg aufstellt.

    Es ist eine Frage der Wahrscheinlichkeiten. Wenn ich eine Erklärung unterschreibe, in der ich alle ausser mir grundsätzlich von jeder Haftung freistelle, und mir dann jemand sagt "keine Sorge, Du kannst das ruhig unterschreiben, das ist gar kein Haftungsausschluss", dann erwarte ich von letzterem, dass er mir das näher begründet.

    Solange sich kein Gericht damit befasst hat, lässt sich über die Wirksamkeit dieses Haftungsausschlusses nur wenig sagen.

    Wie pewoo wohl richtig angemerkt hat, kann trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung nach IFSG bestehen, eine Entschädigungsklage auf zivilrechtlichem Weg dürfte jedoch auf ziemlich hohe Hürden stossen. D.h. im Falle eines Falles verzichtet man so potentiell auf eine ziemlich erkleckliche Entschädigungssumme.

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  • Avatar von Wunden-Salz
    • Wunden-Salz

    mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2018

    Antwort auf Re: Kein Problem von pewoo.

    im Falle eines Impfschadens kann Anspruch auf Entschädigung in entsprechender Anwendung des bundesversorgungsgesetzes bestehen (Paragraf 60 abs 1 IfSG) …

    "kann" :-D Und dann käme noch das Durchsetzen eines Solchen dazu! :-D:-D

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  • Avatar von Furiella
    • Furiella

    mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.2012

    "Je, es ist eine Formalität"

    Antwort auf Kein Problem von pewoo.

    Wozu dient sie?

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  • Avatar von pewoo
    • pewoo

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

    Antwort auf "Je, es ist eine Formalität" von Furiella.

    Furiella schrieb am 13.12.2021 14:49:

    Wozu dient sie?

    Dokumentation der patientenaufklärung.
    Besonders in impfzentren kennt der Arzt den patientennahe nicht.

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