Wahrnehmungen sind etwas subjektives und jede beteiligte Person nimmt einen Vorgang auf ihre Weise war. Wenn ich die Sichtweise einer Person priori über die einer anderen stelle, verletze ich die benachteiligte Person in ihren Grundrechten
-
Antwort auf Wahrnehmungen von helamsha.
Tolle Wurst! Und was genau möchtest Du jetzt damit sagen? "Das war schon in Ordnung, die Olle wollte das doch auch!"
Wahrnehmungen... na ja. Ich bin der Meinung, dass es strafbare Handlungen gibt, die müssen ermittelt, bewiesen, bewertet und bestraft werden, das hat mit irgendwelchen Wahrnehmungen der Beteiligten nur ganz am Rande, vielleicht für die Strafmaßzumessung, irgendwas zu tun.
-
Antwort auf Re: Wahrnehmungen von step.
Ich bezog mich auf
Nur wenn den Betroffenen bedingungslos geglaubt und ihre Wahrnehmung des Vorgefallenen nicht angezweifelt wird, haben sie zumindest eine Chance, die ganze Situation emotional und gegebenenfalls auch rechtlich halbwegs unbeschadet zu überstehen.
Ansonsten ist Dir zuzustimmen, die persönliche Wahrnehmung hat mit der Urteilsfindung wenig zu tun.
Des weitern noch ein Beispiel: Ich erkenne an einer Halskette ein Amulett, dass mich an irgendwas erinnert und betrachte es daher etwas länger, die Trägerin nimmt es allerdings als Blick ins Dekolleté war und ist empört und verletzt. Nun kann man mir durchaus eine gewisse Unsensibilität vorwerfen, eine sexuelle Belästigung wird daraus aber nicht zumindest bei objektiven Kriterien, anders in der Welt der Autorin.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.09.2021 13:18).