HS1982 schrieb am 14.10.2023 19:10:
Naturzucker schrieb am 14.10.2023 18:07:
HS1982 schrieb am 14.10.2023 17:50:
definiere "ungehinderten Zugang"....
Brauche ich nicht zu definieren. Das haben die Väter des GG bereits getan:
Art 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ok und wo genau siehst Du da nun das Problem?
In der Existenz dieses Artikels sicher nicht. Eventuell in dem nicht frei zugänglich machen der frei geäusserten Meinung? Nö kann auch nicht sein, wäre ja Zensur.