soIsset schrieb am 14.10.2023 13:26:
wirtschaftsbosse schrieb am 14.10.2023 12:59:
Ja, Lügen sind Meinungen.
Nein, sind sie nicht.
Selbst vor Gericht im Zivilverfahren in der BRD gibt es einen subtilen Unterschied zwischen betrügerischen Unwahrheiten und Behauptungen ins Blaue hinein.
Mit dem Betrug muss ein verfolgter Zweck verbunden sein. Der Nachweis darüber muss erbracht werden. Bei der o/a Liste erkenne ich, selbst wenn es sich um Unrichtigkeiten handeln sollte, keinen verwerflichen Zweck der Aussagen. Außer man meint, eine Debatte offen zu halten wäre ruchbar.
Hier soll also eine Verantwortlichkeit für Aussagen, die auch Vermutungen sein können, konstruiert werden, im öffentlichen Raum, im Alltag, die kategorisch über die im streng formalisierten Gerichtsverfahren hinausgeht?
In Sachen X dann auch noch für Aussagen Dritter?
Dass in einem Strafprozess angeklagte sowieso lügen dürfen mal ganz aussen vor.
Deswegen ist es ja auch kein Gerichtsverfahren sondern eine Handlungsvorschrift ( gegen die wohl nur mühselig vorgegangen werden kann.)
so sind sie halt die demokratisch übergetünchten Machtmenschen.
apropos:
wie wäre das ganze in DE mit einer CDU Regierung abgelaufen?