Wolfgang1949 schrieb am 14.10.2023 15:43:
Aber die Meinungen schon.
Art 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung(!) in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern...
Es empfiehlt sich deshalb, immer das Zauberwort "meiner Meinung nach" jeder Äußerungen voraus zu stellen, die man postet.
Aber selbst das wird bald nicht mehr helfen. Da würde selbst Orwell staunen.
Und Sie/du meinst das im GG garantierte Recht nutzt Ihnen/dir was? Es wird bei Gericht dann per Zurückweisung abgewiesen (ich kenne nur die §§174/333 BGB nach denen "so etwas" gehen könnte, aber .....), knochentrocken. Ja, ist mir vor einem Monat passiert 🤔