Naturzucker schrieb am 14.10.2023 18:07:
Brauche ich nicht zu definieren. Das haben die Väter des GG bereits getan:
Art 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Im Grundgesetz steht nicht, was Sie denken, daß da steht. Nicht ohne Grund haben Sie den 2. Absatz unterschlagen: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze"
Es ist offensichtlich, daß die Verbreitung und Zugänglichmachung durch Gesetz eingeschränkt werden darf. Und genau das geschieht hier. Sobald die Quellen nicht mehr frei zugänglich sind, hat auch niemand mehr ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht, sich aus ihnen zu informieren.