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  • Karla Kritikus

33 Beiträge seit 28.05.2021

Zum Gegensatz von Dt. Bahn und GDL im Lichte aktueller Entwicklung

Zur Einordnung der Auseinandersetzung zwischen Gewerkschaft der Lokomotivführer und der deutschen Bahn: die kleinere Spartengewerkschaft, die für sich beansprucht, auch andere Berufsgruppen jenseits der Lok-Führer zu vertreten, erweist sich im Gegensatz zur größeren Gewerkschaft EVG für die Deutsch Bahn schon länger als recht unbequem und störend, insofern die sich bislang nicht dazu durchgerungen hat, die wirtschaftlichen Interessen der Eisenbahnergesellschaft immer gleich mit zu bedenken, also die materiellen Belange der Beschäftigten sogleich zu relativieren. An der EVG schätzt die Bahn genau dies, wie es im bürgerlichen Mediensprech heißt: das Integrative, die Übernahme der Sicht der strategischen Ausrichtung der Bahn, dem nämlich die Lohn- und Arbeitszeitinteressen der Bahnmitarbeiter zu opfern wären.
Ein Teil des Kampfes der Bahn gegen die GDL ist, dass sie Berufsgruppen außerhalb der Lok-Führer nicht vertreten dürfe, weil dafür die opportunistische Mehrheitsgewerkschaft EVG, eben die mit der bahn-freundlicheren Tarifpolitik zuständig sei. So versucht die Bahn, den Wirkungsgrad der GDL auszuhebeln, insofern deren Forderungen gegenläufig zu einer profitablen Geschäftspolitik der Bahn stehen.
Jetzt greift die Bahn zu dem ultimativen Mittel, eine weitere von der GDL ausgerufenen Streikphase per Gerichtsbeschluss für illegal zu erklären: weil, es ginge der Gewerkschaft gar nicht um legitime Tarifforderungen, sondern um darüber hinausgehende politische und/oder rechtsverändernde Anliegen, die nicht Gegenstand von Streiks sein dürften. Soweit ist es also im Gegensatz von Gewerkschaft GDL und Bahn gediehen: die fehlende Unterordnungsbereitschaft der GDL im Unterschied zur EVG unter die wirtschaftlichen Interessen der Bahn, dies soll der kleineren Gewerkschaft unter Vorheucheln dessen, dass Streikrecht ein hohes Gut sei, als Rechtsvergehen hingerieben werden, gerichtlich der widerspenstigen Arbeitnehmervertretung Bescheid erteilt werden, dass sich Streiks nicht gehören würden, die schlicht das Auskommen der in ihr organisierten Belegschaft zum Ziel haben, genauer: wie GDL-Chef W. am 2.9.21 schimpft, dass die Bahn sich zwar auf das Tarifeinheitsgesetz berufe, dass danach die Abschlüsse mit der Mehrheitsgewerkschaft gelten würden, dies im Falle der GDL aber nicht zugestehen will – wenn diese nämlich versucht, in die von ihr anvisierten Tarifabschlüsse einen größeren Kreis von Beschäftigten über die Lokführer hinaus einzubeziehen.
Der Widerspruch beim Ansinnen der Lokführerorganisation ist, dass sie einerseits das Prinzip der Tarifeinheit anerkennt, aber erst mal zusehen muss, wie sie die Mehrheit der Bahn-Mitarbeiter hinter sich scharen muss, also auch der größeren EVG Mitglieder abspenstig machen muss – und das Tarifeinheitsgesetz gerade auf die Durchsetzung der unternehmenszugeneigten Gewerkschaft zielt, auch wenn im anderen Falle dieses genauso Bestand haben würde. Von letzterem her erklärt sich auch das öffentliche Gezeter, es ginge der GDL gar nicht um Tarifkampf im eigentlichen Sinne, sondern um einen Machtkampf mit der Konkurrenzorganisation. Was soll denn gegen diesen sprechen, wenn die GDL der Konkurrenz Mitglieder abspenstig macht, weil die von den Tarifforderungen der GDL überzeugter sind? Das ist gerade das Hauptkampffeld der Bahn: die GDL gehöre gegenüber der unternehmensfreundlichen EVG hinausgedrängt oder jedenfalls bedeutungslos gemacht.

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