Streiken ist dann nur erlaubt, wenn der Streik den Betrieb nicht beeinträchtigt oder die Gewerkschaft zum FDGB - äh - DGB gehört.
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Antwort auf Dann gibt es wohl bald ein Gute-Gewerkschaften-Gesetz. von sys3.
Ganz genau, und Streiks sind nur am erlaubt am 12. November, zwischen 1 und 3 Uhr, aber nur wenn eine schriftliche Genehmigung des Vorstandes des bestreikten Unternehmens vorliegt. Im Zweifelsfall ist ansonsten die Gewerkschaft zu Schadenersatz verpflichtet, auszuhandeln vor einem privaten Schiedsgericht in Honolulu.
So geht Demokratie!
Im Land in dem wir gut und gerne leben.Was für ein Hohn.