jsjs schrieb am 13.04.2021 16:49:
xj12 schrieb am 13.04.2021 15:21:
weil es nur den Verdacht auf eine Infektion braucht.
Ach? Ein Verdacht reicht also aus um Grundrechte einzuschränken?
Wegen eines Verdachts darf man deiner Meinung nach also Leute einsperren?Schau halt mal ins Gesetz. Ja, der Staat darf Leute einsperren. Kommt laufend vor. War dir das neu?
Stimmt, allerdings nicht auf Verdacht. Die Hürde vor dem Freiheitsentzug ist etwas höher als ein Verdacht ohne harte Indizien.
Sollte man da nicht lieber Gewissheit haben? Ein Arzt kann eine Infektion feststellen. Bist du nicht der Meinung, man sollte wenn ein Verdacht besteht, diesen nicht auch bestätigen oder aus dem Weg räumen?
Kommt drauf an. Lassen wir jetzt jemanden frei rumlaufen, wenn z.B. der Verdacht auf Ebola besteht?
Ah, die Quizfrage! Wie wird der Ebola-Verdacht festgestellt? Kleiner Tipp, es gibt keinen Ebola-Test bei Aldi.
Ich finde, dass eine Quarantäne angebracht ist, wenn der Verdacht besteht, dass derjenige infiziert ist und vermutlich auch infektiös ist oder wird. M.E. kann man sich nach ein paar Tagen "freitesten".
Eine Quarantäne für Verdachtsfälle ist etwas anderes als eine Ausgangssperre für ein komplettes (Bundes-)Land. Klar, man kann natürlich einfach das ganze Land zum Verdachtsfall erklären. Dann verlässt man aber sogar den Boden der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.