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  • Exxtreme2

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Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz

Das ist mal wieder sehr amüsant, dass die Telepolis-Autoren es nur dann mit dem Grundgesetz genau nehmen wenn das in die eigene Ideologie passt. Ändert aber nichts dran, dass sich die Regierung und das Parlament an das GG halten müssen.

MfG

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    • ronda

    mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2011

    Antwort auf Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz von Exxtreme2.

    Exxtreme2 schrieb am 05.07.2024 11:04:

    Das ist mal wieder sehr amüsant, dass die Telepolis-Autoren es nur dann mit dem Grundgesetz genau nehmen wenn das in die eigene Ideologie passt. Ändert aber nichts dran, dass sich die Regierung und das Parlament an das GG halten müssen.

    MfG

    Jepp und nix steht dagegen die reichen mehr / besser zu besteuern - Denn Eigentum verpflichtet.
    Übrigends bei CumEx hat man uns um 31,8 Milliarden Euro betrogen, und wurden da Gesetze geändert oder ne bessere Überwachung erstellt - ich glaube nicht.

    Und man sollte den Kindern mal erzählen das die Schulden bremse doch gut ist da die nicht die Schulden abzahlen müssen. was quark ist denn spätestens dann wenn irgendwo mal Wetter zuschlägt scheint ja Geld da zu sein - denn immer ein Tag nach sowas kuckt ein Politiker betroffen in die Kamera und verspricht Unterstützung für die Opfer.
    Das das Geld dann doch nicht fließt ist ja was andres, denn eigentlich geht es nur um die Sage - da wird sich gekümmert.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2024 11:17).

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    • Exxtreme2

    mehr als 1000 Beiträge seit 18.10.2008

    Antwort auf Re: Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz von ronda.

    ronda schrieb am 05.07.2024 11:14:

    Jepp und nix steht dagegen die reichen mehr / besser zu besteuern - Denn Eigentum verpflichtet.
    Übrigends bei CumEx hat man uns um 31,8 Milliarden Euro betrogen, und wurden da Gesetze geändert oder ne bessere Überwachung erstellt - ich glaube nicht.

    Genau. Immer der Griff in die Brieftasche anderer. Ansonsten müsste man ja arbeiten gehen wenn man Wohlstand will, nicht wahr?

    MfG

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  • Avatar von Grober_Unfug
    • Grober_Unfug

    mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2003

    Antwort auf Re: Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz von Exxtreme2.

    Genau. Immer der Griff in die Brieftasche anderer. Ansonsten müsste man ja arbeiten gehen wenn man Wohlstand will, nicht wahr?

    Denke mal scharf drüber nach wessen 31,8 Mrd € dort von wem veruntreut worden sind - und dann versuche mal über den Satz, den Du geschrieben hast zu reflektieren...

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  • Avatar von xj12
    • xj12

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

    Antwort auf Re: Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz von Grober_Unfug.

    Denke mal scharf drüber nach wessen 31,8 Mrd € dort von wem veruntreut worden sind - und dann versuche mal über den Satz, den Du geschrieben hast zu reflektieren...

    Ich denke nicht dass er sich auf diesen Teil bezogen hat.

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  • Avatar von xj12
    • xj12

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

    Antwort auf Re: Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz von ronda.

    Jepp und nix steht dagegen die reichen mehr / besser zu besteuern - Denn Eigentum verpflichtet.

    Ja das berühmte Eigentum verpflichtet - kann man ja immer bringen.

    Aber klar kannst du die Reichen mehr und besser besteuern (wer gilt eigentlich aus reich bei dir) - kann aber dann eben nach hinten los gehen - siehe Frankreich vor gar nicht all zu langer Zeit.

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    419 Beiträge seit 14.06.2024

    Antwort auf Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz von Exxtreme2.

    Exxtreme2 schrieb am 05.07.2024 11:04:

    Das ist mal wieder sehr amüsant, dass die Telepolis-Autoren es nur dann mit dem Grundgesetz genau nehmen wenn das in die eigene Ideologie passt. Ändert aber nichts dran, dass sich die Regierung und das Parlament an das GG halten müssen.

    Lustig ist ja, das sich unser Wirtschaftsminister jammernd drüber beschwert hat das er die Schuldenbremse einhalten muss ! Echt unverschämt das sich auch ein grüner Wirtschaftsminister an die Gesetze halten muss....
    Das ist so dermassen peinlich

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