jc1 schrieb am 14.05.2023 18:51:
Ihnen, einem in der Wolle gefärbtem Reichwerdungsexperten sei woll, äh, voll zugestimmt.
Einem meiner Bekannten habe ich daher sogleich folgenden Ratschlag erteilt:
Er solle doch von der Stütze, die er als fleißiger Aufstocker erhalte, 10 % "anlegen". Bis zur Rente sei er dann demnach wohlhabend.Er gab zurück, daß er dann im nächsten Jahr nach der erneuten "Taschenkontrolle", also beim Offenlegungszwang bzw. der "Bedürftigkeitsprüfung" den Bescheid über die Einstellung der aufstockenden Sozialhilfe bis zum Verzehr des die Schonvermögensgrenze übersteigenden Anteils seiner Ersparnisse erhielte. Nebst berechneter Dauer der "Karenzzeit", bevor er erneut um Hilfe bitten dürfte. Käme er vorzeitig erneut um Hilfe ein, würde wegen "unwirtschaftlichen Verhaltens" ein Sanktionstatbestand eintreten.
Wenn Dein Bekannter in die Riester- oder Rürup-Rente einzahlt wird da mal gar nichts angerechnet.
Er hätte jemand fragen sollen, der sich damit auskennt.