Einkommen ist als regelmäßig etc. definiert.
Deswegen ist weder Erben noch Lottospielen einkommenssteuerpflichtig. Beides ist keine Erwerbstätigkeit.
Und die angesprochenen Freibeträge sind genau deshalb da, weil die Erbschaftsteuer sonst genau wie eine Vermögenssteuer bei Tod wirken würde und unzulässig wäre. So hat man sich juristisch gerettet.