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Avatar von Rei123
  • Rei123

577 Beiträge seit 21.07.2012

Erbschaftssteuer ist verfassungsmäßig heikel

Mal ganz ohne Neiddebatte:

Alles, was vererbt wird, wurde vorher schon vollständig versteuert. Durch das Tod, der nicht vermeidbar ist, wird voll versteuertes Vermögen noch einmal steuerpflichtig. Das ist eigentlich im Grundgesetz verboten (Doppelbesteuerung). Außerdem ist Tod ein juristisch schlechter Auslöser für Steuern, dann kann man auch gleich Atmen besteuern.

Um das heikle Thema juristisch zu umgehen gibt es auch die hohen Freibeträge. Damit begründet man dann, dass es ja keine so richtige Steuer ist, weil es die meisten nicht trifft....ganz dünnes Eis.

Steuern sollten auf erarbeitete Gewinne laufen. Da liegt das eigentliche Problem, zu früh, zu hoch, bei hohen Einkommen nicht hoch genug, etc.

Die Begründung, dass Kind A Steuern zahlen muss, weil seine Eltern fleißig und sparsam waren, während das Kind B keine Steuern zahlen muss, weil seine Eltern kein Haus erarbeitet haben, ist schief. Kein Kind kann etwas dafür, keiner hat etwas geleistet.

Steuerlicher und sozialer Ausgleich muss über die eigene Leistung laufen, nicht die post-mortem-Besteuerung der Vorfahren

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.05.2023 11:39).

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  • Avatar von pganon
    • pganon

    126 Beiträge seit 21.04.2011

    Antwort auf Erbschaftssteuer ist verfassungsmäßig heikel von Rei123.

    Yoh, gleich die grosse Keule mit dem Verfassungsrecht. Ich sehe da keinen Konflikt:

    Mutter bekommt (kauft) Haus: Steuern faellig
    Kind bekommt (erbt) Haus: Steuern faellig.

    Ihr Auto muessen Sie auch jedes Jahr versteuern.

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  • Avatar von jungspund
    • jungspund

    mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2002

    Erbschaft ist Einkommen der Erben

    Antwort auf Erbschaftssteuer ist verfassungsmäßig heikel von Rei123.

    .. wird aber i.A. geringer versteuert und mit großen Freibeträgen versehen.
    So einfach ist das nicht "Doppelbesteuerung" - das war bei "Vermögenssteuer" der Fall.

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  • Avatar von Rei123
    • Rei123

    577 Beiträge seit 21.07.2012

    Jein

    Antwort auf Re: Erbschaftssteuer ist verfassungsmäßig heikel von pganon.

    Ist schon ein großer Unterschied

    Bei Auto versteuer ich nicht den Besitz, sondern dass es angemeldet ist und den öffentlichen Verkehrsraum nutzen darf. Wenn das Auto abgemeldet in der eigenen Garage steht, werden keine Steuern fällig.

    Beim Auto haben wir also eine Misch-Besteuerung: Zum einen die KFZ-Steuer als Basissatz, um den öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen, und die Benzinsteuer als indirekter Weg, die gefahrenen Kilometer und damit Abnutzung zu besteuern. Ist also leistungsabhängig.

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  • Avatar von Rei123
    • Rei123

    577 Beiträge seit 21.07.2012

    Falsch: Erbschaft ist Einkommen der Erben

    Antwort auf Erbschaft ist Einkommen der Erben von jungspund.

    Einkommen ist als regelmäßig etc. definiert.
    Deswegen ist weder Erben noch Lottospielen einkommenssteuerpflichtig. Beides ist keine Erwerbstätigkeit.

    Und die angesprochenen Freibeträge sind genau deshalb da, weil die Erbschaftsteuer sonst genau wie eine Vermögenssteuer bei Tod wirken würde und unzulässig wäre. So hat man sich juristisch gerettet.

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  • Avatar von jungspund
    • jungspund

    mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2002

    Antwort auf Falsch: Erbschaft ist Einkommen der Erben von Rei123.

    Rei123 schrieb am 15.05.2023 12:29:

    Einkommen ist als regelmäßig etc. definiert.
    Deswegen ist weder Erben noch Lottospielen einkommenssteuerpflichtig.

    Dann dürfte es ja auch keine Kapitalertragssteuer geben :-)

    Aber egal, sollen klügere als ich besprechen.

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  • Avatar von datatype
    • datatype

    687 Beiträge seit 07.07.2000

    Antwort auf Erbschaftssteuer ist verfassungsmäßig heikel von Rei123.

    Nein.
    Besteuert wird eben nicht das bereits versteuerte Vermögen. Sondern besteuert wird ein Besitzübergang. Ansonsten wäre beispielsweise die Grunderwerbssteuer auch problematisch, da ja auch hier, zumindest im privaten Bereich, bereits versteuertes Vermögen auf Käuferseite verwendet wird.
    Verfassungsrechtlich Problematisch ist bei der Erbschaftssteuer nur, dass unterschiedliche Vermögenarten unterschiedlich bewerten werden und dies mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz kollidiert.

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  • Avatar von bannoeckle
    • bannoeckle

    mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2020

    Das Märchen von Omas Haus, das versteuert werden muss

    Antwort auf Erbschaftssteuer ist verfassungsmäßig heikel von Rei123.

    Der Freibetrag pro erbendem Kind ist 400.000€. Pro Enkelkinder 200.000€.

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    • unbekannter Benutzer

    mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

    Keine doppelte Besteuerung der Erbschaft

    Antwort auf Erbschaftssteuer ist verfassungsmäßig heikel von Rei123.

    So unsinnig die Erbschaftssteuer vor dem Hintergrund des Stiftungsunwesens auch sein mag, so ist das Argument der Doppelbesteuerung dennoch falsch.
    Wie oft etwas versteuert wird, wird immer bei dem angefangen zu zählen, der das Geld bekommt.
    Ist bei einer banalen Lohnzahlung genau dasselbe. Der Arbeitgeber hat das Geld zuvor versteuert und der Arbeitnehmer versteuert es noch mal.
    Daher wird eine Erbschaft genau einmal besteuert.

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    • unbekannter Benutzer

    106 Beiträge seit 13.05.2023

    Vor allem sollten nur liquide Mittel besteuert werden dürfen!

    Antwort auf Erbschaftssteuer ist verfassungsmäßig heikel von Rei123.

    Ansonsten zwingt die Erbschaftssteuer zum Verkauf, was wohl beabsichtigt ist. Ziel: Enteignung aller.

    Mfg

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