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Avatar von PjotrIvankowitsch
  • PjotrIvankowitsch

181 Beiträge seit 08.11.2022

Erben heisst sterben...(fast immer steuerfrei)

nach nun 7 Jahrzehnten ohne Krieg gibt es natürlich eine signifikante Weitergabe von Vermögen durch Erbschaften. Das Problem, ein nicht geringer Teil der Bevölkerung kann auf relativ großen Fuß lebend,sich einen schlauen Lenz machen, wohingegen die weniger glücklichen schuften und ackern ohne eine Perspektive auf "nachhaltige" Vermögensbildung haben. Wie auch, das Finanzamt nimmt den schuftenden fast alles weg und den Erbenden eigentlich gar nichts. Dekadenter und korrupter wars im niedergehenden römischen Reich vermutlich dann auch nicht. So betrachtet ist das Bilderbuch Darwinismus, der Staat müßte ein Korrektiv liefern, sonst braucht es den Staat eigentlich bald eh nicht mehr. Also wozu irgendwelche Vergleiche oder Stastistiken bemühen, das Dilemma liegt offen da und ist jahrelang bekannt.. Wenn sie ein Volk von unzufriedenen faulen Dauerkreuzfahrern heranzüchten, die auf ihren Eigentumswohnungen sitzen wie die Hühner auf dem Ei , und sich darüber hinaus noch lustig machen über diejenigen, die sich nur sehr ungelenk aus der Misere herausarbeiten können und nicht selten bis zu 50% ihres dann versteurenden Einkommens für eine Mietwohnung ausgeben müssen , brauchen wir uns nicht zu wundern wenn eines Tages wieder so eine komische rechte Partei +35% erreicht und das ganze Geschmeiss von vorne losgeht.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.05.2023 20:08).

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  • Avatar von Mahid
    • Mahid

    mehr als 1000 Beiträge seit 30.05.2020

    50.000 € Erbschaftssteuer pro nicht selbst verdientes EFH

    Antwort auf Erben heisst sterben...(fast immer steuerfrei) von PjotrIvankowitsch.

    Erbschaftssteuer auf Immobilien kann schlecht ins Ausland. Warum nicht ein Einfamilienhaus mit 50.000 € Erbschaftssteuer. Die Erben können ja prima eine Hypothek darauf aufnehmen. Erben ist eh selbst unverdient.

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  • Avatar von PjotrIvankowitsch
    • PjotrIvankowitsch

    181 Beiträge seit 08.11.2022

    Antwort auf 50.000 € Erbschaftssteuer pro nicht selbst verdientes EFH von Mahid.

    ja prima Idee, man hatte die Hoffnung, dass eine SPD und Grüne Regierung da mal neue Impulse setzen aber von den Parlamentariern wären dann wohl zu viele selbst, von einer Erbschaftssteuer bedroht...

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  • Avatar von weltinbildern
    • weltinbildern

    757 Beiträge seit 21.02.2003

    Wenn die Erben das EFH selber nutzen entfällt die Erbschaftssteuer!

    Antwort auf 50.000 € Erbschaftssteuer pro nicht selbst verdientes EFH von Mahid.

    kwt

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  • Avatar von WebX
    • WebX

    mehr als 1000 Beiträge seit 12.08.2008

    Antwort auf 50.000 € Erbschaftssteuer pro nicht selbst verdientes EFH von Mahid.

    Mahid schrieb am 13.05.2023 20:12:

    Erbschaftssteuer auf Immobilien kann schlecht ins Ausland. Warum nicht ein Einfamilienhaus mit 50.000 € Erbschaftssteuer. Die Erben können ja prima eine Hypothek darauf aufnehmen. Erben ist eh selbst unverdient.

    Dafür wurde es von den Eltern verdient und sogar mehrfach versteuert. Zudem werden die meisten Eltern auch ihr Leben lang dafür geschuftet haben und auf vieles verzichtet, damit den Kindern später auch was bleibt.
    Mit welchem Recht soll hier also nochmals eine Steuer drauf?

    Davon abgesehen. Wer glaubt, dass die Einnahmen aus solchen Steuern unter den Armen verteilt werden, der ist nicht nur naiv, sondern schlicht dumm.

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  • Avatar von PjotrIvankowitsch
    • PjotrIvankowitsch

    181 Beiträge seit 08.11.2022

    Antwort auf Re: 50.000 € Erbschaftssteuer pro nicht selbst verdientes EFH von WebX.

    ganz einfach, außerordentlicher Zugewinn.Es geht ja um den, der erbt, nicht den vererbenden, der Erbende hat nunmal einen außerordentlichen Zugewinn. Im übrigen mit Ihrer Schlagmichtod- Argumentation könnten sie jede Steuer in Frage stellen. Im Prinzip geht es ja auch nicht darum, dem einfachen Arbeiter der jahrzehntelang für sein Haus geschuftet hat (die typische Schlagmichtod Legende) alles bis zum letzten Pfennig im Erbfall wegzunehmen . Die andere Seite des Spektrums sind Millionen (manchmal Milliardenvermögen von Mittelständlern, die meist ebend aufgrund von Verflechtungen meist untaxiert im Ausland verschwinden. Oftmals haben diese Unternehmen ihre Umsätze und Gewinne in Zusammenarbeit mit dem einfacheren Bürgern , Mitarbeitern und dem Staat (manchmal, nicht selten meistens, sehr oft mit dessen Subventionen) und dessen Ressourcen, in dem sie agieren getätigt. Kein größerer Unternehmer hat alles alleine erschuftet (wieder so eine kapitalistische Verblendungslegende) also ist es nicht verwerflich, darüber nachzudenken, dass ein Teil im Todesfall, an die Gemeinschaft zurückfliesst.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.05.2023 21:14).

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  • Avatar von WebX
    • WebX

    mehr als 1000 Beiträge seit 12.08.2008

    Antwort auf Re: 50.000 € Erbschaftssteuer pro nicht selbst verdientes EFH von PjotrIvankowitsch.

    PjotrIvankowitsch schrieb am 13.05.2023 21:09:

    ganz einfach, außerordentlicher Zugewinn.

    Nein, das ist kein außerordentlicher Zugewinn, sondern ein durchaus "erwartbarer".

    Es geht ja um den, der erbt, nicht den vererbenden, der Erbende hat nunmal einen außerordentlichen Zugewinn.

    Dir ist schon klar, dass hiermit versucht wird die Eltern-Kind Beziehung zu minimieren? Es ist vollkommen normal und hat sich über Jahrhunderte etabliert, dass Eltern hier und da verzichten um den Kindern das Leben zu erleichtern.

    Im übrigen mit Ihrer Schlagmichtod- Argumentation könnten sie jede Steuer in Frage stellen.

    Ja, könnte ich. Hier wird jedoch argumentiert, dass es ja so ungerecht wäre, dass es "reichere" gibt und die Armen im Nachteil wären. Die Erbschaftssteuer wird nicht dafür sorgen, dass es weniger Arme gibt, sondern weniger "Reiche".

    Im Prinzip geht es ja auch nicht darum, dem einfachen Arbeiter der jahrzehntelang für sein Haus geschuftet hat (die typische Schlagmichtod Legende) alles bis zum letzten Pfennig im Erbfall wegzunehmen.

    Genau darum geht es. Wer ein Haus erbt und davon 50-100K als Steuer bezahlen soll, der hat gar keine andere Wahl als das Haus zu verkaufen.

    Die andere Seite des Spektrums sind Millionen (manchmal Milliardenvermögen von Mittelständlern, die meist ebend aufgrund von Verflechtungen meist untaxiert im Ausland verschwinden.

    Na dann sollte man dafür sorgen, dass es diese Verflechtungen nicht gibt. Das wäre gerecht und angebracht.

    Oftmals haben diese Unternehmen ihre Umsätze und Gewinne in Zusammenarbeit mit dem einfacheren Bürgern , Mitarbeitern und dem Staat (manchmal, nicht selten meistens, sehr oft mit dessen Subventionen) und dessen Ressourcen, in dem sie agieren getätigt. Kein größerer Unternehmer hat alles alleine erschuftet (wieder so eine kapitalistische Verblendungslegende) also ist es nicht verwerflich, darüber nachzudenken, dass ein Teil im Todesfall, an die Gemeinschaft zurückfliesst.

    Ja, ja sicher, an die Gemeinschaft.

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  • Avatar von cronos_the_master_of_time
    • cronos_the_master_of_time

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.12.2002

    Antwort auf Re: 50.000 € Erbschaftssteuer pro nicht selbst verdientes EFH von WebX.

    WebX schrieb am 13.05.2023 22:06:

    PjotrIvankowitsch schrieb am 13.05.2023 21:09:

    ganz einfach, außerordentlicher Zugewinn.

    Nein, das ist kein außerordentlicher Zugewinn, sondern ein durchaus "erwartbarer".

    Es geht ja um den, der erbt, nicht den vererbenden, der Erbende hat nunmal einen außerordentlichen Zugewinn.

    Dir ist schon klar, dass hiermit versucht wird die Eltern-Kind Beziehung zu minimieren? Es ist vollkommen normal und hat sich über Jahrhunderte etabliert, dass Eltern hier und da verzichten um den Kindern das Leben zu erleichtern.

    Im übrigen mit Ihrer Schlagmichtod- Argumentation könnten sie jede Steuer in Frage stellen.

    Ja, könnte ich. Hier wird jedoch argumentiert, dass es ja so ungerecht wäre, dass es "reichere" gibt und die Armen im Nachteil wären. Die Erbschaftssteuer wird nicht dafür sorgen, dass es weniger Arme gibt, sondern weniger "Reiche".

    Im Prinzip geht es ja auch nicht darum, dem einfachen Arbeiter der jahrzehntelang für sein Haus geschuftet hat (die typische Schlagmichtod Legende) alles bis zum letzten Pfennig im Erbfall wegzunehmen.

    Genau darum geht es. Wer ein Haus erbt und davon 50-100K als Steuer bezahlen soll, der hat gar keine andere Wahl als das Haus zu verkaufen.

    Wenn Du Wohneigentum erbst, und Du bewohnst es dann selbst, ist es von der Erbschaftsteuer befreit. Du hast gar keinen Bedarf an Wohneigentum? Dann brauchst Du auch kein zweites Haus. Du scheinst aber nicht ganz zu wissen, wie das mit Erbschaft und Freibeträgen funktioniert.
    Beispiel 1) der Erblasser vererbt sein 700kEUR-EFH im Speckgürtel an seine beiden Sprösslinge. Jeder erbt davon 350kEUR. Der Freibetrag pro Kind ist 400kEUR. Es wird keine Erbschaftsteuer bezahlt.
    Beispiel 2) der Erlasser hat ein einziges Kind. 400 kEUR sind Freibetrag. 300 kEUR müssen versteuert werden. Davon werden 75kEUR mit 7% besteuert, 225 kEUR mit 11%. Die Steuerlast beträgt 30 kEUR. Das ist nicht Nichts, aber von den von Dir angesetzten 50-100 kEUR doch noch sehr weit entfernt. Der Erbe kann den Wohnraum selbst bewohnen (steuerfrei), kann einen Kredit über 30 kEUR aufnehmen, oder verkaufen. Ist er gezwungen zu verkaufen verliert er also ganze 4,2% des Immobilienwertes um die 30 kEUR zu bedienen.
    Erbschaftsteuer ist ein Instrument, das die Akkumulation von Vermögen eindämmen soll. Was aber nicht so gut funktioniert. Denn in Deutschland haben wir Freibeträge, von den man in vielen anderen Ländern nur träumen kann. Natürlich gibt es auch andere Extreme (z.B. Österreich)

    Gruss cronos

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  • Avatar von WebX
    • WebX

    mehr als 1000 Beiträge seit 12.08.2008

    Antwort auf Re: 50.000 € Erbschaftssteuer pro nicht selbst verdientes EFH von cronos_the_master_of_time.

    cronos_the_master_of_time schrieb am 13.05.2023 23:48:

    Wenn Du Wohneigentum erbst, und Du bewohnst es dann selbst, ist es von der Erbschaftsteuer befreit. Du hast gar keinen Bedarf an Wohneigentum? Dann brauchst Du auch kein zweites Haus.

    Was ich (oder mein Kind) braucht, oder nicht braucht geht weder dich noch den Staat was an.

    Du scheinst aber nicht ganz zu wissen, wie das mit Erbschaft und Freibeträgen funktioniert.
    Beispiel 1) der Erblasser vererbt sein 700kEUR-EFH im Speckgürtel an seine beiden Sprösslinge. Jeder erbt davon 350kEUR. Der Freibetrag pro Kind ist 400kEUR. Es wird keine Erbschaftsteuer bezahlt.

    Du scheinst fernab der Realität zu sein...
    Hast du dir die aktuellen Preise für Wohneigentum angeschaut? Z.B. um Hamburg drumherum bezahlst du nur für ein recht kleines Grundstück bereits 500k+. Soll es ein wenig größer sein und ein nicht zu altes Haus drauf, bist du sehr schnell bei über 1M.

    Beispiel 2) der Erlasser hat ein einziges Kind. 400 kEUR sind Freibetrag. 300 kEUR müssen versteuert werden. Davon werden 75kEUR mit 7% besteuert, 225 kEUR mit 11%. Die Steuerlast beträgt 30 kEUR. Das ist nicht Nichts, aber von den von Dir angesetzten 50-100 kEUR doch noch sehr weit entfernt.

    a) siehe oben. b) selbst 30K ist das was dem Staat hier nicht zusteht. Das Haus etc. sind bereits versteuert.

    Der Erbe kann den Wohnraum selbst bewohnen (steuerfrei), kann einen Kredit über 30 kEUR aufnehmen, oder verkaufen. Ist er gezwungen zu verkaufen verliert er also ganze 4,2% des Immobilienwertes um die 30 kEUR zu bedienen.

    Du kannst es noch so oft wiederholen, dass man es selbst bewohnen könnte usw. Das Vermögen ist bereits versteuert und es könnte ja auch nicht nur ein Haus sein.

    Erbschaftsteuer ist ein Instrument, das die Akkumulation von Vermögen eindämmen soll. Was aber nicht so gut funktioniert. Denn in Deutschland haben wir Freibeträge, von den man in vielen anderen Ländern nur träumen kann. Natürlich gibt es auch andere Extreme (z.B. Österreich)

    Ein Instrument ist eine gute Umschreibung für gesetzlich legitimierten Raub.

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  • Avatar von Xergon!
    • Xergon!

    548 Beiträge seit 07.05.2016

    Antwort auf Re: 50.000 € Erbschaftssteuer pro nicht selbst verdientes EFH von WebX.

    Ihr lebt in dieser Diskussion genau die verschrobene Wahrnehmung durch, die der Artikel beschreibt.
    Es geht doch eben nicht um 400k oder 800k Freibetrag.
    NIEMAND in diesem Forum muesste von einer Erbschaftssteuer betroffen sein. Hier geht es um Vermoegen in der Groeßenordnung von 2 Millionen oder mehr.

    Ihr habt einfach keinen Plan wie reich das reichste Prozent wirklich ist.

    Gruß

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.05.2023 00:45).

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