Neuer Verhaltenskodex: Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel will in Zukunft landwirtschaftliche Erzeuger fair behandeln - aber ohne "wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen"
Erlaubt ist alles, solange es nach etwas ausschaut aber der Deutsche Staat nicht beim Wirtschaftsschiedsgericht mit Sitz in den USA von wem auch immer auf Schadensersatz verklagt werden kann