2-fast-4-U schrieb am 28.08.2023 07:58:
dann gibt das lebenslänglich.
Also üblicherweise 18 Jahre.
Danach kommt man frei und hat ein
Recht auf Resozialisierung.
Irgendwann ist auch das Führungszeugnis sauber.
Du hast unser Rechtssystem nicht mal verstanden. Wenn man sich "§ 2 Aufgaben des Vollzuges" ansieht erkennt man das Resozialisierung schon Vollzugsziel ist und nicht erst nach der Haft beginnt ^^
Aber es gibt weit schlimmere Verbrechen
die niemals verjähren oder vergessen werden.
Hast Du Belege für ein Ermittlungsverfahren gegen A.?
Z.B. wenn irgendjemand als Jugendlicher mal ein Stück Papier
ohne weitere Wirkung mit Schriftzeichen bedruckt hat
und dann später ein unschuldiger Verwandter Politiker wird.
Das zB das Ziel andere aufzuhetzen bei niemandem erreicht worden ist kannst Du sicher belegen. Es wurden "nicht nur einfach Schriftzeichen gedruckt", die ergaben entgegen Deiner unzulässigen Verharmlosung sogar einen erfassbaren Sinn. Unschuldig war er also auch. Beleg mal. Da rauchte der Colt noch in der Schultasche.
Man sollte auch alles was spätere Journalisten
als Kinder geschrieben haben bewerten.
Soso, wie entspricht er der Definition von Kind? Aber ich verstehe schon das Du wieder verharmlosen willst ^^ Bewerten darfst Du immer, wir leben in einem freien Land. Wenn Du was Auffälliges findest veröffentliche es doch. Jeder darf das. Dann sei aber auch so fair und mache es wie die SZ: gib der Person vorher die Chance sich zu äussern.