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  • w-j-s

mehr als 1000 Beiträge seit 24.11.2005

Das Vorhalten von Jugendsünden

finde ich widerwärtig, wenn bei diesen pubertären Verirrungen (maximale Provokation durch maximale Unkorrektheit) noch nicht einmal ein Sachschaden, geschweige denn ein Personenschaden entstand.

Manch andere Straftat, bei denen dauernder Schaden entstand, ist längst verjährt.

Selbst ein besonders schwerer Fall von Totschlag wäre mittlerweile verjährt.

Man sollte die Kirche im Dorf lassen.

Ich fand es etwa schon immer befremdlich, etwa Winfried Kretschmann seine maoistischen Verwirrungen vorzuhalten - und der Mann war bereits volljährig, als er sie hatte.

Daher jemandem nach 35 Jahren den Schwachsinn vorzuhalten, den er in der Pubertät begangen hat, ist einfach nur noch irre. Es ist unterste Schublade. Spießiger geht es nicht mehr.

Es muss am Zeitgeist liegen.

Vielen Leuten ist vieles peinlich, was sie mit 16 machten, oft schon mit 18, so nebenbei bemerkt.
Aber mit 16 ist man in der Regel beratungsresistent.

In den 1980ern ging übrigens der jüngste Teil der Tätergeneration in Rente, war bis dahin noch in wichtigen Positionen, in öffentlichen Ämtern, unterrichtete an Schulen. Und für das, was sie bis 1945 taten, kamen die meisten ungeschoren davon, machten trotzdem Karriere. Das nur für den historischen Kontext.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.08.2023 17:50).

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  1. - w-j-s 96 Das Vorhalten von Jugendsünden
    1. kleinrudi 70 Re: Das Vorhalten von Jugendsünden
      1. barschgesicht -50 Re: Das Vorhalten von Jugendsünden
        1. kleinrudi 50 Re: Das Vorhalten von Jugendsünden
          1. w-j-s 70 Re: Das Vorhalten von Jugendsünden
    2. mann-oh-mann   Re: Das Vorhalten von Jugendsünden
    3. unbekannter Benutzer 50 Re: Das Vorhalten von Jugendsünden
    4. Obatztefixer -100 Dieses widerwärtige Pamphlet kann man nicht als Jugendsünde abtun (kt)
    5. unbekannter Benutzer   Re: Das Vorhalten von Jugendsünden
      1. w-j-s 20 Re: Das Vorhalten von Jugendsünden
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