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  • Pollonius

342 Beiträge seit 19.04.2006

Eine Frage:

Hallo!

Obwohl weder Israel noch die Vereinigten Staaten Mitglieder des IStGH sind, wurden die palästinensischen Gebiete im April 2015 mit dem Status eines Mitgliedsstaates aufgenommen.

Ich verstehe diesen Gegensatz nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Die Frage ist ernst gemeint; ich verstehe es wirklich nicht.

Gruß: Pollonius

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    • sauseente

    mehr als 1000 Beiträge seit 11.08.2006

    Antwort auf Eine Frage: von Pollonius.

    Pollonius schrieb am 07.05.2024 22:22:

    Hallo!

    Obwohl weder Israel noch die Vereinigten Staaten Mitglieder des IStGH sind, wurden die palästinensischen Gebiete im April 2015 mit dem Status eines Mitgliedsstaates aufgenommen.

    Ich verstehe diesen Gegensatz nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Die Frage ist ernst gemeint; ich verstehe es wirklich nicht.

    Gruß: Pollonius

    In der Kürze: Der IStGH ist nur bei Vertragsstaaten zuständig. Vertragsstaaten erkennen den IStGH an und dürfen dann auch die Richter mitwählen. Wenn der IStGH nicht die "palästinensischen Gebiete" aufgenommen hätte, könne er nicht gegen Israel vorgehen, da Israel kein Vertagsstaat ist. Diese merkwürdige Ausweitung der Rechtsbefugnise hat er schon bei den moslemischen Rohingya in Myamar angewand. Da agierte er bereits äußerst trickreich, weil er unterstellte, das diese auch in Bangladesch verfolgt werden und Bangladesch schon Vertragsstat ist. Bingo.
    Meiner Meinung nach geht das ein wenig zu weit. Es scheint aber ein grundsätzliches Problem der Gerichtsbarkeit, das sie ihre Rechtsbefugnisse selbstständig ausweiten. Siehe EuGH. Ursprünglich zur Wahrung des EU-Recht eingesetzt, erweitert er seine Befugnisse jetzt als übergeordnetes Gericht, dem nationale Gerichte untergeordnet seien. Die Europäische Union ist jedoch kein Bundesstaat, in dem der Europäische Gerichtshof den Mitgliedsstaaten und den Verfassungsgerichten übergeordnet ist. Ein Dauerstreitthema.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.05.2024 23:16).

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    • Pollonius

    342 Beiträge seit 19.04.2006

    Antwort auf Re: Eine Frage: von sauseente.

    Hallo sauseente,

    vielen Dank für Ihre so ausführliche Antwort! Ich habe es jetzt verstanden.

    Gruß: Pollonius

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    • Dipl.-Ing. Vorausentwicklung

    238 Beiträge seit 05.02.2024

    Sehr wahrscheinlich ist der Satz nur "unglücklich" formuliert.

    Antwort auf Eine Frage: von Pollonius.

    Sehr wahrscheinlich ist der Satz nur "unglücklich" formuliert.

    Als jeder nachdem im Vorkommentar gefragt wird, Zitat Frage Vorkommentar:

    "[Artikel-Zitat:]
    "Obwohl weder Israel noch die Vereinigten Staaten Mitglieder des IStGH sind, wurden die
    palästinensischen Gebiete im April 2015 mit dem Status eines Mitgliedsstaates aufgenommen."
    [Frage]
    Ich verstehe diesen Gegensatz nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?"

    Den die Mitgliedschaft von Staaten beim IStGH (Beitritt zu Rom-Statut) ist unabhängig vom Beitritt anderer Staaten oder der Nachbar-Staaten.

    Nicht-Mitgliedsstaaten (USA, Israel, China, Russland etc.) sind nicht verpflichtet mit dem IStGH zu kooperieren oder auszuliefern.

    Die Auslieferung kann auch von Mitgliedsstaaten verweigert werden wenn es durch die Auslieferung andere völkerrechtliche Verpflichtungen verletzten würde.

    Grundlagen sind bei Wikipedia brauchbar erklärt und weitere Informationen verlinkt [1] [2].

    "Haftbefehle" des IStGH gegen aktive Regierungsmitglieder und Diplomaten halte ich für problematisch -- aus ganz praktischen Erwägungen heraus.

    Wie soll mit einer Regierung gegen deren Staatsführung IStGH - Hafbefehle vorliegen über Friedensverträge oder Beendigung von Völkerrechtsverstößen verhandelt werden ?

    Das praktisch am Ende gar nicht wirklich erreichbare "Ideal" einer gerechten Strafverfolgung aller "Staatsführer" ist es meiner Meinung nicht wert Diplomatie zu behindern die Kriege beende kann bzw. Völkerrechtsverstöße .

    Ich möchte kurz zeigen warum ich von einem -- nicht wirklich erreichbare "Ideal" -- spreche:

    Es gibt bisher keinen einzigen IStGH - Hafbefehle gegen einen "westlichen" aktiven oder ehemaligen Politiker oder Militär -- Gründe für solche gebe es genug.

    Zitat Wikipedia btr. das nur "nicht-westliche" Täter verfolgt werden [2]:

    "Die Afrikanische Union warf dem IStGH im Jahr 2013 eine einseitige Verfolgung von Verbrechern nach Rassekriterien, „eine Art von Rassenhetze“ vor. Bis dahin hatte der Strafgerichtshof ausschließlich Verfahren gegen Afrikaner eröffnet"

    Zitat Wikipedia btr. erheblichen "Widerwillen" gegen Ermittlungen zu"westlichen" Tätern,
    am Beispiel US-Kriegsverbrechen in Afganistan [3]:

    "In 2019, the request by Fatou Bensouda, the ICC chief prosecutor, to open an investigation was rejected at the pretrial level on the grounds that the chance of a successful prosecution was low, much time had passed, Afghan and US authorities were uncooperative, and the investigation wouldn't "serve the interests of justice". On 5 March 2020, after an appeal against the decision, the investigation was authorised to proceed. "

    Quellenangaben:

    [1] https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6misches_Statut_des_Internationalen_Strafgerichtshofs

    [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof

    [3] https://en.wikipedia.org/wiki/International_Criminal_Court_investigation_in_Afghanistan

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    • Pollonius

    342 Beiträge seit 19.04.2006

    Antwort auf Sehr wahrscheinlich ist der Satz nur "unglücklich" formuliert. von Dipl.-Ing. Vorausentwicklung.

    Hallo Dipl.-Ing. Vorausentwicklung,

    auch Ihnen einen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort und die Quellen, besonders zu so später Stunde!

    Gruß: Pollonius

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  • Avatar von Dipl.-Ing. Vorausentwicklung
    • Dipl.-Ing. Vorausentwicklung

    238 Beiträge seit 05.02.2024

    Tatsache ist: Palestina ist "Vertragsstaat" der IStGH somit zuständig

    Antwort auf Re: Eine Frage: von Pollonius.

    Tatsache ist Palästina ist "Vertragsstaat" der IStGH somit zuständig, er ermittelt bereits seit 2021 u.a. wegen Vorwürfen der Apartheid im Westjordanland.

    Eigentlich sollte dies bekannt sein, der Vorkommentar zeigt das man hier etwas erläuter sollte.
    Ich meine aus dem Vorkommentar den Teil Zitat:

    "In der Kürze: Der IStGH ist nur bei Vertragsstaaten zuständig. ...Wenn der IStGH nicht die "palästinensischen Gebiete" aufgenommen hätte, könne er nicht gegen Israel vorgehen, da Israel kein Vertagsstaat ist. "

    Ich verstehe hier nicht was gemeint sein soll der IStGH kann keine "Gebiete aufnehmen".

    Also die Fakten:

    Der IStGH ist für alle Verbrechen auf dem Gebiet einer Vertragsstaates zuständig, unabhängig davon ob die Täter aus einem Vertragsstaat kommen oder nicht.

    Genauer in 3 Punkten:

    1.) Der Staat Palästina ist Vertragsstaat, Zitat Wikipedia [1]:

    Palestine, [beigetrten] 2 January 2015 [Ratifiziert] 1 April 2015 ...

    2.) Der IStGH erkennt den Staat Palästina in den 1967er Grenzen an, von Israel besetzte bzw. annektierte Teile Palästinas somit mit eingeschlossen, Zitat Wikipedia [2]

    "Am 5. Februar 2021 entschied der IStGH, dass er aufgrund der Mitgliedschaft von Palästina auch für die Strafverfolgung von Völkerstrafrechtsverbrechen in den von Israel besetzten Gebieten des Westjordanlands, in Ostjerusalem und im von der Hamas kontrollierten Gazastreifen zuständig ist."

    3.) Die Zuständigkeit alleine durch "Tatort" auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates ist der "Normalfall" im Statut, Zitat Statut des IStGH /Rom Statut [3]:

    "Art. 12 Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit

    1. ...

    2. Im Fall des Artikels 13 Buchstabe a oder c kann der Gerichtshof seine Gerichtsbarkeit ausüben, wenn einer oder mehrere der folgenden Staaten Vertragspartei dieses Statuts sind oder in Übereinstimmung mit Absatz 3 die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkannt haben:

    a) der Staat, in dessen Hoheitsgebiet das fragliche Verhalten stattgefunden hat, oder, sofern das Verbrechen an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeugs begangen wurde, der Staat, in dem dieses registriert ist;

    b) ..."

    Solle vorher Unklarheiten bestanden haben so offen ich das jetzt alles vernünftig erklärt ist.

    Quellenangaben:

    [1] https://en.wikipedia.org/wiki/States_parties_to_the_Rome_Statute

    [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof

    [3] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/586/de

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.05.2024 00:56).

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  • Avatar von Morgen komm ich dich holen
    • Morgen komm ich dich holen

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2022

    Antwort auf Eine Frage: von Pollonius.

    Mitgliedstaaten (Palästine) gehören zum Zuständigkeitsbereich. Wenn Vertragsstaaten Klage erheben, ist das Gericht verpflichtet diesen in seinem Zuständigkeitsbereich nachzugehen...

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.05.2024 01:24).

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  • Avatar von sauseente
    • sauseente

    mehr als 1000 Beiträge seit 11.08.2006

    Re: IStGH ist Teil des Problems

    Antwort auf Re: Sehr wahrscheinlich ist der Satz nur "unglücklich" formuliert. von Pollonius.

    Pollonius schrieb am 08.05.2024 00:42:

    Hallo Dipl.-Ing. Vorausentwicklung,

    auch Ihnen einen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort und die Quellen, besonders zu so später Stunde!

    Gruß: Pollonius

    Da muss ich ein wenig vertiefen:
    Palästina als "Vertragsstaat" aufzunehmen ist sicherlich ein Teil des Problems, da Palästina kein Staat ist. Das scheitert schon daran, dass die sogenannten Palästinenser keine souveräne Staatsgewalt über die von ihnen beanspruchten Gebiete besitzen und damit der von ihnen proklamierte Staat Palästina auch eindeutig nicht die in Art. 1 der Montevideo-Konvention festgeschriebenen Kriterien der Staatlichkeit erfüllt. In der Resulution 43/177. Question of Palestine [1] wurde lediglich die Umbenennung der PLO anerkannt:
    "beschließt, mit Wirkung vom 15. Dezember 1988 die Bezeichnung die Bezeichnung "Palästina" anstelle der Bezeichnung Bezeichnung "Palästinensische Befreiungsorganisation"...."
    Das war also rein symbolischer Natur: eine Organisation, die PLO, gab sich bei den Vereinten Nationen den Namen eines Landes, »Palästina«. Durch die bloße Anerkennung wird nicht ein nicht-existenter Staat geschaffen.
    Die berüchtigten »Grenzen von 1967«, sind in Wirklichkeit die Waffenstillstandslinien von 1949 und stellen zu keinem Zeitpunkt eine international anerkannte Grenze dar.
    Im Oslo Friedensprozess ging es um Land gegen Frieden. Diese Verhandlungen sind gescheitert zum Beispiel an der Frage eines Rückkehrrecht von Flüchtlingen. Arafat forderte ein Eingeständnis der Israelis, dass sie eine Mitschuld für die Entstehung des Flüchtlingsproblems tragen. Israel verwies darauf, dass ein Großteil der palästinensischen Flüchtlinge durch arabisch motivierte Kriege vertrieben worden sei und die betreffenden Angreifer nie ausreichend zur Entschädigung und Beherbergung der Flüchtlinge beigetragen hätten. Gleichzeitig verwies Israel auf die parallel entstandene Flüchtlings- und Einwanderungssituation im eigenen Land wie etwa auf das Schicksal von ca. 850.000 orientalischen Juden, die aus ihren arabischen Heimatländern seit 1948 ohne jede Entschädigung vertrieben wurden und die – selbst wenn sie wollten – nicht zurückkehren könnten. [2]
    Bill Clinton warf Arafat vor, die Schuld am Scheitern der Gespräche zu tragen: „You have been here fourteen days and said no to everything.“ [3]
    Anstatt eines zukünftigen Staates mit allen dafür erforderlichen Strukturen wurde eine terroristische Infrastruktur aufgebaut, deren tödliche Folgen über die israelische Gesellschaft hereinbrachen, nachdem Arafat sich in den Verhandlungen von Camp David im Sommer 2000 einem Frieden mit Israel verweigert hatte.
    Nachdem über 1000 Israelis bei den fast täglich stattfindenden Massakern in Restaurants, Einkaufszentren, Bussen und auf Märkten durch Anschläge getötet wurden, drang die Armee in Teile des Westjordanlands vor, die im Zuge des Friedensprozesses unter palästinensische Kontrolle gekommen waren. Bei Razzien wurden Sprengstofflager, Bombenbauwerkstätten und Waffenlager zerstört sowie zahlreiche Waffen beschlagnahmt, darunter Maschinengewehre, Granatwerfer, panzerbrechende Waffen und Raketen.
    Zusammenfassend lässt sich feststellen, das der IStGH einen Vertragsstaat "Palästina " nicht aufnehmen konnte, weil er als socher nicht existiert.

    Der Antrag auf Vollmitgliedschaft wurde ja vor kurzem erneut abgelehnt. Ein Antrag auf eine Vollmitgliedschaft für »Palästina« ist allein schon ein Bruch gegen die geltenden Vereinbarungen im Rahmen des Oslo -Friedensprozesses. Denn im sogenannten Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen (dem sogenannten Oslo-II-Abkommen) von 1995 ist in Artikel 31(7) festgeschrieben: »Keine der beiden Seiten wird Schritte einleiten oder unternehmen, die den Status des Westjordanlands und des Gazastreifens verändern, solange das Ergebnis der Verhandlungen über den endgültigen Status noch aussteht.«

    [1] https://documents.un.org/doc/resolution/gen/nr0/531/56/img/nr053156.pdf?token=hrQKwIEokOACIwFOA7&fe=true
    [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Camp_David_II
    [3] Efraim Karsh: Arafat’s War. The Man and His Battle for Israeli Conquest. New York 2003, S. 171.

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    mehr als 1000 Beiträge seit 11.08.2006

    Re: eine Frage

    Antwort auf Tatsache ist: Palestina ist "Vertragsstaat" der IStGH somit zuständig von Dipl.-Ing. Vorausentwicklung.

    Wenn sich der IStGH für die Palästinensischen Gebiete zuständig fühlt, wieso ermittelt er nicht bei den Verbrechen der Hamas, oder habe ich da etwas übersehen?

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    • Haroun

    269 Beiträge seit 19.08.2020

    Antwort auf Re: eine Frage von sauseente.

    sauseente schrieb am 08.05.2024 10:20:

    Wenn sich der IStGH für die Palästinensischen Gebiete zuständig fühlt, wieso ermittelt er nicht bei den Verbrechen der Hamas, oder habe ich da etwas übersehen?

    Auf welche Verbrechen der Hamas in den palästinensischen Gebieten beziehen Sie sich?

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