Da hat der Autor den Unterschied zwischen drohen und bedrohen nicht verstanden.
Juristisch liegt eine Bedrohung vor, wenn jemand mit einer rechtswidrigen Tat (Verbrechen oder bestimmte Vergehen) droht.
Die Ankündigung von Konsequenzen, die nicht rechtswidrig sind, stellt keine Bedrohung dar.
Hier wird angesprochen, das, wenn der ICC weiterhin politisiert, jede amerikanische Unterstützung für den ICC beendet wird, die Mitarbeiter und Partner sanktionieren werden und der ICC und seine Verbündeten aus den Vereinigten Staaten ausgeschlossen werden.
Das alles ist kein rechtswidriges vorgehen.
Man muss sich allerdings einmal die politische Schlagseite des IStGH vor Augen führen, die keinerlei Anstalten gemacht haben einen Haftbefehl für Hamas-Führer lsmail Haniyeh oder einen anderen Hamas Funktionär auszustellen. Vielleicht steckt die Antwort schon im Lebenslauf von Karim Khan, der lediglich einen Bachelor of Laws erworben hat, sich dafür als Moslem intensiver mit islamischen Recht beschäftigt hat und nach Wikipedia Anhänger der islamischen Ahmadiyya-Bewegung ist.
Bedrohen, ernsthaft?
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Antwort auf Bedrohen, ernsthaft? von sauseente.
Man muss sich mal die politische, amerikanische Schlagseite ansehen, woher das Schreiben kam. Es sind Trump seine getreuen Unterstützer, die auf eine Karriere hoffen. USA du bist am A...
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Antwort auf Bedrohen, ernsthaft? von sauseente.
Jeder weiß was gemeint war... Was ausser Diskursverschleppzng und De-railing willst du mit dieser intelligenzdefäkiererei erreichen?
Nebenbei ist der ICC unzuständig für die Terroristen von 7.10.
Ist ja kein Staatsverbrechen und wenn man die mittlerweile entlarven Lügen des Bibi-Regimes rausrechnet wohl auch gar nicht der Umfang eines Genozids. -
Antwort auf Bedrohen, ernsthaft? von sauseente.
sauseente schrieb am 07.05.2024 22:10:
Vielleicht steckt die Antwort schon im Lebenslauf von Karim Khan, der lediglich einen Bachelor of Laws erworben hat, sich dafür als Moslem intensiver mit islamischen Recht beschäftigt hat und nach Wikipedia Anhänger der islamischen Ahmadiyya-Bewegung ist.
Vielleicht steckt die Antwort schon in Ihren zuvorgegangenen Kommentaren, die ja gänzlich vor Moslemhass sprudeln und geschmückt sind mit Unwahrheiten.
Laut wikipedia ist Karim Khan Absolvent des King's College, "eine der angesehensten Hochschuleinrichtungen der Welt, eine der ältesten Universitäten des Vereinigten Königreichs". So viel zu "lediglich ein Bachelor".
Laut wikipedia (und auch laut www) hat er keine Verbindung zur Ahmadiyya-Bewegung, wobei die Ahmadiyya-Bewegung ja nicht einmal als islamistisch gilt.
Ist es sein Zweitname Ahmad, der Sie zu dieser Lüge bewegt hat?In seiner 28-jährigen juristischen Laufbahn, unter anderem als Queen's Counsel im Vereinigten Königreich, habe Herr Khan als Staatsanwalt, Opferanwalt und Verteidiger vor nationalen und internationalen Strafgerichten gearbeitet.
Er sei bei der Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts mit 72 Stimmen, also mit der erforderlichen Mehrheit zum Chef-Ankläger gewählt worden.Das steht in Wikipedia und in den Links, die Wikipedia als Quelle angeführt hat.
Was steckt also in seinem Lebenslauf als Antwort? Dass er ein hervorragend gebildeter, demokratisch gewählter Chef-Ankläger ist?
Oder ein böser Ahmad? -
Derailing. Kwt
Antwort auf Bedrohen, ernsthaft? von sauseente.
nix
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Antwort auf Bedrohen, ernsthaft? von sauseente.
sauseente schrieb am 07.05.2024 22:10:
Da hat der Autor den Unterschied zwischen drohen und bedrohen nicht verstanden.
Juristisch liegt eine Bedrohung vor, wenn jemand mit einer rechtswidrigen Tat (Verbrechen oder bestimmte Vergehen) droht.
Die Ankündigung von Konsequenzen, die nicht rechtswidrig sind, stellt keine Bedrohung dar.
Hier wird angesprochen, das, wenn der ICC weiterhin politisiert, jede amerikanische Unterstützung für den ICC beendet wird, die Mitarbeiter und Partner sanktionieren werden und der ICC und seine Verbündeten aus den Vereinigten Staaten ausgeschlossen werden.
Das alles ist kein rechtswidriges vorgehen.Sie halten die "Drohungen von Konsequenzen" im Falle einer Anklage gegen israelische Politiker für legitim? Erst einmal zum offensichtlichen:
Sie können keine "Rechtswidrigkeit" erkennen, wenn dem Institut, dessen Mitarbeitern und deren Familien Konsequenzen angedroht werden?
Sie wissen schon, dass die Sippenhaft eine mittelalterliche Tradtion ist und gerne im Nationalsozialismus als Druckmittel angewendet wurde?
Ich wundere mich daher nicht mehr, dass Sie tatsächlich die Vertreibung der Palästinenser durch die Israelis 1948 durch die Vertreibung orientalischer Juden in anderen arabischen Staaten rechtfertigen.Des Weiteren ist die Einflussnahme von Richtern, wie die werten US-Politiker wissen, strafbar:
https://www.velasquezlegal.com/threatening-or-intimidating-judges-witnesses-jurors-or-public-justice-officials-section-322-crimes-act-1900
Section 322 of the Crimes Act of 1900 makes it illegal to threaten or intimidate judges, witnesses, jurors, or public justice officials. The maximum sentence for this crime is 10 years in prison, or 14 years if the behaviour was meant to get someone convicted or found not guilty of a serious indictable crime.
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Drohungen gegen den IStGH sind eine Straftat gemäß dem Statut des IStGH
Antwort auf Bedrohen, ernsthaft? von sauseente.
Drohungen gegen den IStGH sind eine Straftat gemäß dem Statut des IStGH -- die "automatisch" der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen.
Zitat Rom/IStGH-Statut [1]:
"Art. 70 Straftaten gegen die Rechtspflege
1. Der Gerichtshof hat Gerichtsbarkeit über folgende Straftaten gegen seine Rechtspflege, wenn diese vorsätzlich verübt werden:
a) Falschaussage..
b) ... .
c) Beeinflussung eines Zeugen durch Vorteilsgewährung, Behinderung oder Störung des Erscheinens oder des Zeugnisses eines Zeugen, Vergeltungsmassnahmen gegen einen Zeugen wegen seines Zeugnisses, Vernichtung oder Fälschung von Beweismitteln oder Störung der Beweisaufnahme;
d) Behinderung oder Einschüchterung eines Bediensteten des Gerichtshofs oder Beeinflussung desselben durch Vorteilsgewährung mit dem Ziel, ihn zu zwingen oder zu veranlassen, seine Pflichten gar nicht oder nicht ordnungsgemäss wahrzunehmen;
e) Vergeltungsmassnahmen gegen einen Bediensteten des Gerichtshofs wegen von ihm oder einem anderen Bediensteten wahrgenommener Pflichten;
f) ..."Schauen wir nochmal was die US-Senatoren geschrieben hatten, Artikel-Zitat:
"Wenn Sie Israel ins Visier nehmen, werden wir Sie ins Visier nehmen", warnen die Senatoren Khan. Sie drohen damit, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sanktionieren und ihn und seine Familien aus den USA auszuweisen. Der Brief endet mit der drohenden Bemerkung: "Sie wurden gewarnt."
Quellenangaben:
[1] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/586/de
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Antwort auf Drohungen gegen den IStGH sind eine Straftat gemäß dem Statut des IStGH von Dipl.-Ing. Vorausentwicklung.
Dipl.-Ing. Vorausentwicklung schrieb am 08.05.2024 16:22:
Drohungen gegen den IStGH sind eine Straftat gemäß dem Statut des IStGH -- die "automatisch" der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen.
Zitat Rom/IStGH-Statut [1]:
"Art. 70 Straftaten gegen die Rechtspflege
1. Der Gerichtshof hat Gerichtsbarkeit über folgende Straftaten gegen seine Rechtspflege, wenn diese vorsätzlich verübt werden:
a) Falschaussage..
b) ... .
c) Beeinflussung eines Zeugen durch Vorteilsgewährung, Behinderung oder Störung des Erscheinens oder des Zeugnisses eines Zeugen, Vergeltungsmassnahmen gegen einen Zeugen wegen seines Zeugnisses, Vernichtung oder Fälschung von Beweismitteln oder Störung der Beweisaufnahme;
d) Behinderung oder Einschüchterung eines Bediensteten des Gerichtshofs oder Beeinflussung desselben durch Vorteilsgewährung mit dem Ziel, ihn zu zwingen oder zu veranlassen, seine Pflichten gar nicht oder nicht ordnungsgemäss wahrzunehmen;
e) Vergeltungsmassnahmen gegen einen Bediensteten des Gerichtshofs wegen von ihm oder einem anderen Bediensteten wahrgenommener Pflichten;
f) ..."Schauen wir nochmal was die US-Senatoren geschrieben hatten, Artikel-Zitat:
"Wenn Sie Israel ins Visier nehmen, werden wir Sie ins Visier nehmen", warnen die Senatoren Khan. Sie drohen damit, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sanktionieren und ihn und seine Familien aus den USA auszuweisen. Der Brief endet mit der drohenden Bemerkung: "Sie wurden gewarnt."
Quellenangaben:
[1] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/586/de
Nur dumm, wenn maqn diesen Gerichtshof nicht anerkennt. Damit wäre es für die Tonne!
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Antwort auf Re: Bedrohen, ernsthaft? von Melodie.
Melodie schrieb am 08.05.2024 10:00:
sauseente schrieb am 07.05.2024 22:10:
Vielleicht steckt die Antwort schon im Lebenslauf von Karim Khan, der lediglich einen Bachelor of Laws erworben hat, sich dafür als Moslem intensiver mit islamischen Recht beschäftigt hat und nach Wikipedia Anhänger der islamischen Ahmadiyya-Bewegung ist.
Vielleicht steckt die Antwort schon in Ihren zuvorgegangenen Kommentaren, die ja gänzlich vor Moslemhass sprudeln und geschmückt sind mit Unwahrheiten.
Nur weil man den Judenhass der Moslems kritisiert wird es ja kein Moslemhass. Ich glaube sie verwechseln da etwas. Sie sind doch sonst nicht so empfindlich.
Laut wikipedia ist Karim Khan Absolvent des King's College, "eine der angesehensten Hochschuleinrichtungen der Welt, eine der ältesten Universitäten des Vereinigten Königreichs". So viel zu "lediglich ein Bachelor".
Laut wikipedia (und auch laut www) hat er keine Verbindung zur Ahmadiyya-Bewegung, wobei die Ahmadiyya-Bewegung ja nicht einmal als islamistisch gilt.
Ist es sein Zweitname Ahmad, der Sie zu dieser Lüge bewegt hat?Wenn jemand Lügt, sind sie es. Schauen sie mal unter https://en.wikipedia.org/wiki/Karim_Ahmad_Khan "Khan is a member of the Ahmadiyya Muslim Community". Und die Quelle erzählt viele persönliche Erlebnisse in der Ahmadiyya Muslim Community in Spanien und anderswo.
Das sie die die Ahmadiyya-Bewegung für nicht islamisch halten, würde Frau Hübsch im Fernsehn aber ganz anderes sehen. Es sind ihre sunitischen Freunde, die da Häresie rufen und sie nicht nur in Pakistan verfolgen.In seiner 28-jährigen juristischen Laufbahn, unter anderem als Queen's Counsel im Vereinigten Königreich, habe Herr Khan als Staatsanwalt, Opferanwalt und Verteidiger vor nationalen und internationalen Strafgerichten gearbeitet.
Er sei bei der Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts mit 72 Stimmen, also mit der erforderlichen Mehrheit zum Chef-Ankläger gewählt worden.Das steht in Wikipedia und in den Links, die Wikipedia als Quelle angeführt hat.
Was steckt also in seinem Lebenslauf als Antwort? Dass er ein hervorragend gebildeter, demokratisch gewählter Chef-Ankläger ist?
Oder ein böser Ahmad?Auf seinen Bachelor of Laws sind sie leider nicht eingegangen. Ein dreijähriges Studium, das nicht für einen Staatsanwalt taugt.
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Antwort auf Re: Bedrohen, ernsthaft? von Haroun.
Haroun schrieb am 08.05.2024 12:31:
sauseente schrieb am 07.05.2024 22:10:
Da hat der Autor den Unterschied zwischen drohen und bedrohen nicht verstanden.
Juristisch liegt eine Bedrohung vor, wenn jemand mit einer rechtswidrigen Tat (Verbrechen oder bestimmte Vergehen) droht.
Die Ankündigung von Konsequenzen, die nicht rechtswidrig sind, stellt keine Bedrohung dar.
Hier wird angesprochen, das, wenn der ICC weiterhin politisiert, jede amerikanische Unterstützung für den ICC beendet wird, die Mitarbeiter und Partner sanktionieren werden und der ICC und seine Verbündeten aus den Vereinigten Staaten ausgeschlossen werden.
Das alles ist kein rechtswidriges vorgehen.Sie halten die "Drohungen von Konsequenzen" im Falle einer Anklage gegen israelische Politiker für legitim? Erst einmal zum offensichtlichen:
Sie können keine "Rechtswidrigkeit" erkennen, wenn dem Institut, dessen Mitarbeitern und deren Familien Konsequenzen angedroht werden?
Sie wissen schon, dass die Sippenhaft eine mittelalterliche Tradtion ist und gerne im Nationalsozialismus als Druckmittel angewendet wurde?
Ich wundere mich daher nicht mehr, dass Sie tatsächlich die Vertreibung der Palästinenser durch die Israelis 1948 durch die Vertreibung orientalischer Juden in anderen arabischen Staaten rechtfertigen.Des Weiteren ist die Einflussnahme von Richtern, wie die werten US-Politiker wissen, strafbar:
https://www.velasquezlegal.com/threatening-or-intimidating-judges-witnesses-jurors-or-public-justice-officials-section-322-crimes-act-1900
Section 322 of the Crimes Act of 1900 makes it illegal to threaten or intimidate judges, witnesses, jurors, or public justice officials. The maximum sentence for this crime is 10 years in prison, or 14 years if the behaviour was meant to get someone convicted or found not guilty of a serious indictable crime.
Da haben sie ja einen schönen Unsinn zusammen gegoogelt. Irgendwie sind sie mit dem " Crimes Act of 1900" in Australien gelanded, denn velasquezlegal ist in Sydney. Was das dann mit US Recht zu tun hat, darf man sich schon fragen. Die sogenannte Vertreibung der Araber aus den im Krieg durch die Israelis eroberten Gebiete ist ja auch nicht korrekt wiedergegeben. Aber damals gab es ja noch keine Palästinenser, die Araber sind erst in den 60er Jahren zu "Palästinenser" geworden.