Hallo,
der Verfassungsschutz ist ähnlich wie der BND, der ja bekannterweise von Herrn Gehlen, einst Generalmajor der Wehrmacht und Leiter der "Fremdenheere Heere Ost" im Auftrag der Amerikaner zuerst als "Organisation Gehlen" gegründet worden.
Seine Aufgaben sind nach eigener Erklärung: Alle Maßnahmen zur Festigung und Verteidigung der Verfassung gegen Aufstände und Revolutionen sowie andere verfassungsfeindliche Angriffe und verfassungsgefährdende Störungen.
Und da sieht man ganz freundlich, daß eine Revolultion in Deutschland verboten ist.
Wobei die Frage ist, wenn die verboten sind, warum existiert dann der berümte Artikel 20a des Grundgesetzes ?
Und natürlich ist damit auch klar, daß alles verhindert werden muss, was als "sozialistisch" zu begreifen ist.
Und wenn ein Anwalt, wie Herr Gössner, einfach nur Gerechtigkeit auch unter der Bevölkerung haben will, ist das nach Ansicht des Verfassungsschutz Verfassungsfeindlich. Obwohl genau die Verfassung das im Grunde vorsieht.
Da stellt sich dann die Frage, welches Verfassungsverständnis der Verfassungsschutz hat.
Und das nicht erst seit NSU, Amri, Anschläge in München, Tod eines Politikers usw. (Es sei mir verziehen, Taten und andere Umstände in die IM, bzw. V-Männer verwickelt waren, nicht zu nennen)
Im Grunde brauchen wir einen Verfassungsschutz 2, der uns vor den Verfassungsschützern schützt. (Stichwort "Wer bewacht die Bewacher?")