... von den parteipolitisch selektierten Verfassungsrichtern.
Ein Unbedarfter der sich ein Bild über Internet-Pornografie machen will kann dabei auch auf Kinderpornografie stoßen - dann macht er sich strafbar.
Ein politisch Wissbegieriger der sich über linkes Politikdenken informieren will und dabei in eine Veranstaltung gerät deren Veranstalter (nach undurchsichtigen BfV Maßstäben) als verfassungsfeindlich unter Verdacht stehen kann in die Fänge des Verfassungsschutz geraten mit allen möglichen, nachteiligen Folgen, einschl. strafrechtlicher Verfolgung.
Die Bigotterie der politisch Edlen aus CDU/CSU,SPD,GRUENE,FDP auf der Basis von christlich und kapitalistischem "Werten" ist nicht mehr zum Aushalten.
(Bin gegen ein Verbot von z.B. NPD und ähnlichem Gesindel - wenn die nicht mehr öffentlich auftraten dürfen bekommt man als "normal Sterblicher" nicht mehr mit was sich da ggf. zusammenbraut)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2021 14:10).