Suizid von Jaber al-Bakr: "Vielleicht zu gutgläubig"

Hätte der Suizid verhindert werden können? Der Leiter der Justizvollzugsanstalt, Rolf Jacob, pendelt zwischen "Alles richtig gemacht" und der Möglichkeit, dass der Inhaftierte falsch eingeschätzt wurde

Schnelle und umfassende Aufklärung der örtlichen Justizbehörden hatte der Innenminister de Maizière nach dem Suizid des mutmaßlichen Bombenbastlers mit terroristischer Absicht, Jaber (Dschaber) Al-Bakr, gefordert.

Die Aufregung nach der überraschenden Nachricht vom Freitod al-Bakrs (Link auf 49688) am Mittwochabend schlug hohe Wellen, von Justizskandal war die Rede, "schon wieder Sachsen" wurde bemerkt, dazu gab es eine Menge Spekulationen darüber, dass an der Sache einiges faul sei.

"lege artis" - Nach den Richtlinien gehandelt

Bei der Pressekonferenz, die heute Mittag um 11 Uhr begann, sollten ein paar Fragen geklärt werden. Die Kernfrage drehte sich darum, ob der Suizid denn nicht verhindert hätte werden können. Prinzipiell habe man alles richtig gemacht, betonte der Leiter der Justizvollzugsanstalt, Rolf Jacob, mehrmals. Man habe "lege artis" gehandelt, nach den Regeln der Kunst, sprich nach den Vorschriften des Justizvollzugs. Aber, so schränkte er später, bei der Befragung durch Journalisten ein, man sei vielleicht "zu gutgläubig" gewesen.

Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) bedauerte den Suizid, betonte aber, dass man alles getan habe, um einen Suizid zu verhindern. Die Ausführungen des JVA-Leiters pendelten im Lauf seiner Ausführungen zwischen diesen beiden Polen, "alles richtig gemacht" und "vielleicht doch falsch eingeschätzt". Die Basis für letzteres wurde schon durch Verständigungsschwierigkeiten mit al-Bakr gelegt. Aufgrund von Sprachschwierigkeiten habe man sich mit Albakr nur schwer verständigen können, so Rolf Jacob. Der notwenige Dolmetscher stand nicht immer zur Verfügung.

Unvollständige Antworten

Aufgeklärt wurde - teilweise - über den Hergang. Um 19 Uhr 30 bei der letzten Kontrolle sei al-Bakr noch auf dem Bett in der Zelle gesessen, bei angeschaltetem Licht. Als eine Auszubildende außerplanmäßig um 19 Uhr 45 noch einmal einen Blick in die Zelle geworfen habe, hatte sich al-Bakr bereits erhängt.

Wie das genau passiert ist, darauf gab es nur unvollständige Antworten. Mitgeteilt wurde, dass der Mann sich mit dem T-Shirt am Zwischengitter seiner Zelle stranguliert hatte. Sofort eingeleitete Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Al-Bakr wurde um 20:15 von Medizinern für tot erklärt. Wie al-Bakr sein T-Shirt am Zwischengitter der Zelle befestigte, das wurde auch auf Nachfragen hin nicht erklärt.

Bei der Frage, wie dies innerhalb einer Viertelstunde passieren könne, verwies der Anstaltsleiter auf einen früheren Fall. Es sei schon mal vorgekommen. Die Frage danach, ob bei der Anstaltskleidung - T-Shirt und eine Jogginghose - auf Reißfestigkeit geachtet werde in Hinblick auf eine mögliche Suizidabsicht, wurde nicht auf eine Weise beantwortet, die weiteren Aufschluss für den Fall ergeben hätte.

Das grundlegende Problem besteht darin, ob die Verantwortlichen in der JVA die Suizidgefährdung des Mannes richtig eingeschätzt haben. Laut Anweisungen hatte man sie niedriger eingeschätzt als zu Anfang. Denn zunächst hatte man die Zelle jede Viertelstunde kontrolliert, dann das Intervall auf eine halbe Stunde ausgedehnt.

Ausschlaggebend dafür war, so ließ es die Pressekonferenz verstehen, die Einschätzung einer Psychologin, woraus man schloss, dass keine "unmittelbare Selbstmordgefahr" bestand. Zur Psychologin hieß es, dass sie keinerlei Erfahrungen mit Terroristen habe.

Hinweise, die man erst im Nachhinein bewerten kann?

Es gab drei Hinweise darauf, dass der Inhaftierte in einem labilen psychischen Zustand war: die Zerstörung der Lampe in der Zelle, das Herausreißen einer Steckdose und die Verweigerung der Nahrungsaufnahme. Zu den ersten beiden Vorkommnissen äußerte sich Rolf Jacob sinngemäß, dass die beiden Geschehnisse erst im Nachhinein einer Suizidabsicht zuzuordnen seien.

Unbeantwortet blieb die Frage, wie al-Bakr die Lampe an der Decke erreichen konnte. Weitere Fragen zur Genauigkeit der Einschätzung der psychologischen Verfassung warf auch der Umgang mit der Nahrungsverweigerung auf. Jacob konstatierte zwar, dass bei solchen Verweigerungen nach der Motivation gefragt werde, aber nach seinen Aussagen habe man kein Motiv entdeckt. Es sei kein konkretes Motiv genannt worden. Vielleicht hat man aufgrund der Verständigungsschwierigkeiten, die es möglicherweise auch trotz Dolmetscher gab, nicht genauer nachgefragt?

Jedenfalls gab der Anstaltsleiter verstehen, dass sich solche Fälle nach seiner Erfahrung häufig mit der Zeit ohne große Bemühungen von alleine erledigen. Es sei ein "vollzügliches Problem", das mit der Verlegung etwa in den Krankenbereich oder anderen Maßnahmen "meistens beendet" werde. In den Zusammenhang mit einer Suizidabsicht wollte Jakobs die "Nahrungsverweigerung" nicht bringen.

Keine Auskunft zu den Syrern in Leipzig

Bemerkenswert war noch die Frage bei der Pressekonferenz, die an den sächsischen Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann ging: Ob denn schon die Vorwürfe geklärt seien, die der mutmaßliche Terrorist gegenüber den drei Syrern gemacht habe, die ihn überwältigt und gefesselt der Polizei übergeben haben? Al-Bakr hatte die drei der Mitwisserei beschuldigt.

Dazu konnte sich der Generalanwalt aber nicht äußern. Das Ermittlungsverfahren liege beim Generalbundesanwalt. Er wisse nicht einmal, wo sich die drei Syrer aufhalten. (Thomas Pany)