Stadtwerke: Unter Druck von zwei Seiten

Stadtwerke und andere regionale Energieversorger stehen vor dem Problem, dass der Einkauf von Energie immer teurer wird und das Risiko immer größer, dass die Kunden nicht bezahlen.

Deutschland hat historisch gewachsen ein mehrstufiges System der leitungsgebundenen Energieversorgung, das beim Gas seit der Erdölkrise der 1970er-Jahre und dem Ende der Stadtgasproduktion zunehmend auf Erdgas, zuerst aus den Niederlanden und später in zunehmendem Maße aus der Sowjetunion und nach deren Untergang aus Russland als Bezugsquelle ausgerichtet wurde.

Mit dem Ausbau der Erdgasversorgung per Pipeline sind vielerorts auch die alten Gasspeicher verschwunden, weil die sogenannte Netzatmung als Speicher genutzt wurde.

Im Gegensatz zur Stromleitung kann man bei der Gaspipeline den Energiegehalt durch Druckerhöhung bis zu einer bestimmten Höhe steigern und damit die Pipeline als Erdgasspeicher nutzen. Ein Systemnachteil der Gaspipelines liegt jedoch darin, dass die Fließrichtung nicht so einfach geändert werden kann. Ein System, das über Jahrzehnte auf die Belieferung aus Russland in den Westen optimiert wurde, hat seine Probleme, wenn es jetzt auf die Schnelle auf die Belieferung mit LNG über die Küste umgestellt werden soll.

Da hakt es entlang der gesamten Lieferkette. Das LNG ändert wie auch das Mineralöl, das per Tanker geliefert wird, auf der Fahrtstrecke den Besitzer. Deutschland steht als Kunde in Konkurrenz beispielsweise mit der Volksrepublik China und muss sich auf das von den Asiaten vorgegebene Preisniveau einlassen. Mit der Anlandung in Europa gehen die Widrigkeiten jedoch weiter.

Die in den existierenden LNG-Anlandestellen verfügbaren Slots sind ausgebucht und die beiden von der Bundesregierung gecharterten schwimmenden Anlandepunkte leiden unter dem Systemnachteil, dass man die ankommenden LNG-Tanker über die dort vorhandene Gasifizierung nur sukzessive im Zeitraum von etwa zwei Wochen entladen kann, weil es an Land keine Lagermöglichkeiten für LNG gibt.

Die leitungsgebundene Energieversorgung ging ursprünglich von einzelnen lokalen Betrieben aus. Ein inzwischen weitgehend vergessener Beispiel dafür ist die Gemeinde Gailingen, die ein eigenes kleines Gaswerk hatte und heute von der Thüga-Gruppe mit Gas versorgt wird. In vielen Fällen übernahm die Kommune die Versorgung der Kunden über die eigenen Stadt- oder Gemeindewerke.

Wie bei allen leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungen gibt es ein natürliches Monopol bei den Netzen, weil man konkurrierende in Deutschland nicht vorgesehen hat. Entsprechend stark reguliert sind diese Netz durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), die jegliche Investitionen in die Netze auch bei den etwa 1.000 kommunalen oder regionalen Netzbetreiber genehmigen muss. Aus der Idee der Daseinsvorsorge für ihre Bürger hat sich zudem in den letzten Jahrzehnten die Re-Kommunalisierung der leitungsgebundenen Versorgung entwickelt, die näher am Bürger sein und möglichst viel Wertschöpfung lokal halten wollte.

Da die Vorstellungen der kommunalen Parlamente und Verwaltungen häufig mit den gesetztlichen Rahmenbedingungen kollidierten, hat das Bundeskartellamt diese in einer Onlinesammlung zusammengestellt.

Ist die Kommunalisierung der Energieversorgung am Ende?

Solange die Belieferung mit Erdgas sichergestellt war, gab es kaum Preissprünge an der Börse und die Versorgung der Kunden durch die Regionalversorger war ein weitgehend problemlos abzuwickelndes Geschäft ohne große Risiken.

Das änderte sich mit dem Aufkommen von Discount-Anbietern und dann mit den Preissteigerungen an der Börse, die mehrere Billig-Anbieter aus dem Markt (Steigende Energiepreise treiben Billiganbieter in den Ruin) und deren Kunden in die Grundversorgung drängten, wo mehr Gas bereitgestellt werden musste als geplant und steigende Beschaffungspreise Probleme bereiten.

Mit dem Blockieren von Nord Stream 2 und den einsetzenden Sanktionen von USA und EU gegen Russland wurde die Gasbeschaffung unvermittelt deutlich teurer und riskanter. Die großen Gasimporteure wie Uniper oder die Enbw-Tochter VNG konnten sich bislang mit KfW-Krediten durch die aktuelle Situation hangeln. Ob dies auf Dauer möglich ist, ist nicht abschätzbar. Und dass kalt Duschen genügend Gas einspart, ist eher zu bezweifeln.

Die kommunalen und regionalen Energieversorger stehen jetzt vor dem Dilemma, dass der Handel zwar weitestgehend liberalisiert ist, die physische Verfügbarkeit von Gas jedoch immer ungewisser wird und die Beschaffungspreise mit dem Gasmangel weiter zu steigen drohen und so mancher Endkunde von den kommenden Abschlagszahlungen und der Jahresrechnung überfordert sein wird.

Während Verbraucherschutzministerin Lemke Verbraucher vor Strom- und Gassperren schützen will, lehnt Justizminister Buschmann ein solches Moratorium schlicht und einfach ab.

Für die betroffenen Stadtwerke bieten allerdings beide Lösungsansätze keinen Ausweg aus der bestehenden Krise. Die Aussage von Wirtschaftsminister Habeck, dass die Verantwortung für die Stadtwerke bei den Kommunen und den Ländern liege, ist in der aktuellen Situation nicht wirklich beruhigend, stehen doch viele Kommunen ohne die aktuelle Krise schon vor erheblichen Finanzierungsproblemen für ihre aktuellen Haushalte.

Das Handelsblatt zitiert Habeck in diesem Zusammenhang damit, dass es zwei Möglichkeiten gebe: Entweder der Staat greife ein und unterstütze die Unternehmen mit Steuergeld. "Oder man erlaubt den Unternehmen, die Preise weiterzugeben."

Dies sei im Energiesicherungsgesetz vorgesehen, mit dem in den 70er Jahren der sogenannte autofreie Sonntag eingeführt worden sei. Gespräche über eine wohl nötige Änderung des Gesetzes liefen. Ein Paragraf, der den Unternehmen erlauben würde, die Preise außerhalb der Vertragsbindung weiterzugeben, sei bisher aber nicht aktiviert worden.

Denn dies sei "ein sehr, sehr scharfes Schwert". Die Kunden des Unternehmens würden dann die volle Preisanpassung sofort bekommen. Die Regierung arbeite noch an anderen Möglichkeiten, "die vielleicht den Keil nicht so scharf in die Gesellschaft treiben".

Handelsblatt, Habeck und Städtebund sorgen sich in Gaskrise um Stadtwerke

Welche Chancen sehen die Eigner der kommunalen Betriebe?

Da die aktuelle Preisentwicklung nicht nur die Stadtwerke sondern auch deren Eigentümer fordert, hat Telepolis die Bundesverbände der Gebietskörperschaften (Städtetag, Städte und Gemeindebund sowie Landkreistag) und mit der Thüga Aktiengesellschaft in München einen der größeren Stadtwerke-Verbünde angefragt, wie sie mit der aktuellen Situation umgehen wollen.

Wie steht die Thüga aktuell zu ihren Stadtwerke-Beteiligungen?
Thüga: In der aktuell sehr herausfordernden Lage unterstützt Thüga die Partnerunternehmen intensiv im Krisenmanagement; als Nukleus des Stadtwerke-Netzwerks fördert Thüga den Austausch der Partnerunternehmen untereinander, steht den Unternehmen mit den rund 100 Fachberatern zur Seite und bringt sich intensiv in die politische Diskussion zu den Themen Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit ein. Gerade in der aktuellen Krise zeigen sich die Stärken unseres Netzwerks.
Wie werden Stadtwerke geschützt, wenn deren Kunden ihr Rechnungen nicht mehr bezahlen (können)?
Thüga: Auf Bundesebene haben Bundestag und Bundesrat inzwischen Maßnahmen zur Sicherung und Stabilisierung des Energiesystems verabschiedet – Stichworte Energiesicherungsgesetz (EnSiG), Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) etc.) –, die aus unserer Sicht im Großen und Ganzen richtig und wichtig sind.
Dazu gehört insbesondere die staatliche Absicherung der Unternehmen der Gasimportstufe (z.B. Uniper), die einen befürchteten Dominoeffekt über die Wertschöpfungskette bis hin zu unseren Stadtwerken verhindern helfen kann, sowie die Möglichkeit zur Einführung einer Umlage, mit deren Hilfe Gaspreissteigerungen durch den Bund gesteuert (Möglichkeit der Streckung über die Zeit) und gerecht auf alle Gaskunden verteilt werden können, was deutlich besser geeignet erscheint als der bislang angedachte Preismechanismus im Energiesicherungsgesetz.
Außergewöhnlich hohe Beschaffungskosten für Energie, Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden und mögliche Zahlungsausfälle von Gewerbetreibenden und Privathaushalten, stellen für die Stadtwerke eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Deshalb fordern wir - gemeinsam mit den Branchenverbänden BDEW und VKU - weitere spezifische, vorbeugende Schutzmaßnahmen für die kommunalen Energieversorger sowie staatliche Unterstützung für bedürftige Bevölkerungsteile.
Dazu haben wir bereits konkrete Vorschläge gemacht. Ferner unterstützen wir die vom Bundesrat am 8. Juli 2022 gefasste Entschließung, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Einführung eines Schutzschirms für die komplette energiewirtschaftliche Lieferkette zu prüfen.
Wie werden Stadtwerke geschützt, wenn Händler den Betrieb einstellen und die Verbraucher in die Grundlastversorgung fallen?
Thüga: Die Kalkulation der Grund- und Ersatzversorgung geriet insbesondere Ende 2021 durch die von den Billiganbietern ausgelöste Kündigungswelle massiv unter Druck. Grundversorger sind gesetzlich verpflichtet, die gekündigten Kunden aufzunehmen und zuverlässig weiter mit Energie zu beliefern.
Weil nun plötzlich und unerwartet in so einem Fall zusätzliche Mengen Energie für die von Discountanbietern gekündigten Kunden vom Grundversorger beschafft werden müssen, kann dieser Bedarf nicht über die bei den Stadtwerken sonst üblichen langfristigen Lieferkontingente gedeckt werden.
Diese unvorhergesehenen Mengen müssen dann am Markt kurzfristig eingekauft werden. Hier hat nun der Gesetzgeber mit der Novellierung des EnWG angesetzt und den Grundversorgern dahingehend die Möglichkeit eingeräumt, dass die Ersatzversorgung für Haushaltskunden das Preisniveau der Grundversorgung übersteigen, d. h. das aktuelle Marktniveau widerspiegeln darf. In der Ersatzversorgung aufgefangene Kunden können diese dabei jederzeit verlassen. Ein Wechsel in den Grundversorgungstarif ist allerdings erst nach 3 Monaten möglich.
Sollte es zu einer Gasmangellage kommen und ggf. weiter steigenden Preisen sollte der primäre Ansatz staatl. Stützungsmaßnahmen bei den Unternehmen der Importstufe sein, damit es zu keinen Dominoeffekten kommt. Für etwaige Preissteigerungen im Endkundenbereich halten wir die Idee eines Schutzschirms für die gesamte Lieferkette für zielführend. Auf Endkundenseite sollte der Staat bedürftigen Bürger:innen über das Steuersystem entlasten bzw. über die Sozialsysteme unterstützen.

Der Deutsche Städtetag verwies im Zusammenhang mit der Telepolis-Anfrage auf das vielfach zitierte aktuelle Deutschlandfunk-Interview mit Helmut Dedy, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, der dort sagte:

40 Prozent der Haushalte sind nicht in der Lage zu sparen (…). Ich glaube, dass eine Verdreifachung der Energiepreise für viele Haushalte das wirtschaftliche Aus wäre. Und das kann für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland nicht richtig sein.

Helmut Dedy, Interview Deutschlandfunk

Hier müsse die Bundesregierung einspringen, denn Sozialpolitik sei Aufgabe des Bundes.