Sprengstoff liefern

Gedanken zur nachrichtendienstlichen Tätigkeit

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Einige Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind damit beauftragt, Hinter- und Untergründe jener Mordserie zu erhellen, die zunächst unter dem Namen "Döner" amtlich registriert war und jetzt in der öffentlichen Berichterstattung mit dem Kürzel "NSU" der Neonaziszene zugeordnet wird. Solche Nachforschungen sind mühsam und bringen wenig Erkenntnisse, denn die Geheimen Dienste, die im Untersuchungsfeld ja auf ihre Weise höchst aktiv sind, vor allem der Verfassungsschutz, aber auch MAD und andere, neigen nicht zur Auskunftsfreudigkeit. Ihren parlamentarischen Kontrolleuren geben sie, wenn diese neugierig sind, Einblick in vertrauliche Vorgänge, aber nun auch wieder nicht in sämtliche, denn hinter dem Geheimen, wie könnte es anders sein, gibt es das ganz Geheime.

So entsteht Ärger, alle paar Tage ereifern sich Medien über nachrichtendienstliche "Fahrlässigkeiten" beim Umgang mit gewalttätigen Extremisten, über geschredderte Akten, zurückgehaltene Informationen, Mangel an Kooperation zwischen den verschiedenen, in diesem Terrain tätigen Ämtern. Und der Reihe nach gehen leitende Verfassungsschützer in vorzeitige Pension. Muss das alles sein?

Politikerinnen und Politiker fordern Reformen in der Arbeitsweise der inneren Nachrichtendienste. Da wird darüber geklagt, dass zu viele Vertrauensmänner der verfassungsschützenden Ämter recht eifrig und anregend in den braunen Kameradschaften und Parteien sich betätigen, dort auch Gelder einsetzen, die ihnen aus der Staatskasse zukamen, sogar Sprengstoff für das Bombenbasteln liefern - aber was könnten sie denn sonst dort tun? Wie soll denn ohne solche verborgene Nachhilfe von außen der Rechtsextremismus ein Bild abgeben, über das sich dann eindrucksvoll berichten lässt? Und öffentliche, warnende Berichterstattung über Demokratie- und Sicherheitsgefährder, aufgrund nachrichtendienstlicher Sammlung von Informationen, ist doch gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes.

Kritisiert wird auch, die Zahl der V-Männer sei zu groß und die V-Tätigkeiten würden von zu vielen Behörden nebeneinander organisiert. So argumentieren Leute, die von den Regeln des V-Betriebs wenig wissen. Es ist doch plausibel, dass (umgangssprachlich ausgedrückt) Spitzel selbst wieder bespitzelt werden müssen, wenn die Auftraggeber sicher gehen wollen, Nachrichtendienst ist eben personalintensiv. Und die Konkurrenz verschiedener Dienste, Landesämter etc. sorgt dafür, dass auch die Wachsamkeit zwischen den Behörden nicht nachlässt. Nachrichtendienst ist harte Arbeit.

Als V-Mann eines Nachrichtendienstes zu wirken, erfordert besondere darstellerische Fähigkeiten, eine Doppelrolle ist auszufüllen. Nicht zu vermeiden sind hier Zweideutigkeiten der inneren Identität: Denkt der V-Mann in den Mustern seines behördlichen Finanziers - oder in denen der Szene, deren Vertrauen er braucht, um über sie berichten zu können? Man könnte sagen: Der tüchtigste V-Mann im neonazistischen Milieu ist vermutlich ein richtig aktiver Neonazi. Oder denken wir an die Anforderungen, vor die sich hauptamtliche Mitarbeiter der Nachrichtendienste gestellt sehen können - der Fall in Kassel, nur als Beispiel: Da steht ein Verfassungsschützer dabei, als ein "Döner"-Mord geschieht, hält sich aber, wie er später sagt, aus der ganzen Sache heraus, weil sonst seine Funktion als Kontaktmann zu neonazistischen Informanten ans Licht kommen könnte - müsste dieser Mitarbeiter nicht wegen psychischer Mehrarbeit eine Gehaltszulage bekommen, statt versetzt zu werden?

Eine Ehrenrettung verdient möglicherweise auch jener ehemalige Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, der sich an den Klarnamen eines V-Mannes, dem er viel Honorar zukommen ließ, partout nicht mehr erinnern konnte. Es kann doch sein, dass jener immer noch den "Heimatschutz", bei dem offensichtlich seine Tätigkeit angesiedelt war, erfolgreich betreibt, so dass irgendwann der Verfassungsschutz darüber aufklären kann - soll diese Chance denn vermasselt werden?

Geheimdienste sind ein eigener Staat im Staate

"Quellenschutz" - das ist ein Schlüsselbegriff, mit dem nachrichtendienstliche Amtsführung zu bewerten ist. Das wollen Kritikaster einfach nicht verstehen. Der dauerhaft nachzuweisenden Performance einer verfassungsschützenden Behörde würde es nicht dienen, wenn ein Vorhaben von Extremisten vor seiner Ausführung verhindert, der V-Informant aber dabei entdeckt, die "Quelle" also verschüttet würde.

Ein zweiter Schlüsselbegriff: "Zugang zum Milieu/Anwerbung". Da sind unkonventionelle Methoden nicht zu vermeiden. Eine davon kam einst zeitweilig in Misskredit, durch das sogenannte Celler Loch. Da hatte das einfallsreiche niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz den Auftrag gegeben, die Mauer einer Justizvollzugsanstalt zu sprengen und so den Anschein zu erwecken, Sympathisanten wollten einen dort einsitzenden mutmaßlichen Linksterroristen befreien; auf diese Weise sollte Vertrauen in der Szene gewonnen und ein Informant rekrutiert werden. Der "Feuerzauber" (so nannte intern die Behörde diesen Plan) kam heraus, er war nicht professionell genug vorbereitet, "Fahrlässigkeit", hier lässt sich davon sprechen.

Oder vor langen Jahren die verfassungsschützenden Probelieferungen von Sprengstoff an gewaltbereite junge 68er in Westberlin - auch das fiel später auf; immerhin wurde der enttarnte V-Mann in ausländischen Ruhestand verbracht.

In alledem steckt eine grundsätzliche Frage: Müssen amtliche Nachrichtendienste in einem Rechtstaat sich an rechtsstaatliche Gebote oder Verbote halten, zum Beispiel daran, Straftaten zu vereiteln, zu Straftaten keine Beihilfe zu leisten, selbst keine Straftaten zu begehen? Die Praxis der einschlägigen Behörden in der Bundesrepublik hat darauf eine Antwort gegeben: Nachrichtendienstliche Tätigkeit steht, durch normative Kraft des Faktischen, über dem Gesetz. Allerdings wird ihr "Inkompetenz" vorgeworfen, wenn sie dies allzu öffentlich bemerkbar werden lässt. Geheime Dienste funktionieren, wie der Name schon sagt, am besten geheim. Sie sind ein eigener Staat im Staate. Eben deshalb können Parlamente sie nicht "reformieren". Abschaffen - das wäre denkbar, aber so etwas werden die meisten Volksvertreter nicht wollen, und die Regierungsinhaber schon gar nicht.

Irgendwie unpassend ist der Amtsname "Verfassungsschutz". Weder die V-Männer noch ihre behördlichen Auftraggeber können mit dem Grundgesetz unter dem Arm oder im Kopf herumlaufen, das wäre hinderlich bei ihrer Tätigkeit. In alten Zeiten, als in Westdeutschland diese Dienste gegründet wurden, machte der damalige Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU) den Vorschlag, das ganze Unternehmen "Amt für Staatssicherheit" zu nennen. Der Kanzler Konrad Adenauer folgte dem nicht. Aber das wäre doch eine passende Bezeichnung: Ein Staat im Staate als beständige Sicherungsmaßnahme. Was da gesichert wird? Das muss geheim bleiben.