Neuer Vorwurf gegen Assad: "Er enteignet Flüchtlinge"

Zerstörung in Homs. Bild: Destruction_in_Homs_(2).jpg:Bo yaser / CC BY-SA 3.0

Das Auswärtige Amt spricht von einem "perfiden Vorhaben". Mit Fakten wird das nicht erhärtet, es zählt der Verdacht

Der Vorwurf, wonach Baschar al-Assad Flüchtlinge in Syrien enteignet, fand nun über den Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt auch seinen Weg in die Debatte über den Kompromiss beim Familiennachzug.

Burkhardt hält dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Familiennachzug vor, dass er "komplett an der Realität in Syrien vorbeigeht". Denn dort plane Präsident Assad ein "Rückkehrverhinderungsdekret" für syrische Flüchtlinge. Damit erarbeite die Bundesregierung ein Gesetz, das auf Sand gebaut sei.

Das soll bedeuten: Viele Flüchtlinge aus Syrien können nicht zurück, sie haben damit nicht die kurze Bleibeperspektive, die dem Gesetz zum Familiennachzug zugrunde liegt. Der Familiennachzug müsste großzügiger geregelt werden.

Burkhardt verbindet zwei hitzige Diskussionen, die Zündschnüre zum jeweiligen Pulverfass sind: Wie böse ist Baschar al-Assad und wie böse wird es in Deutschland, wenn der Familiennachzug großzügiger geregelt wird?

Der Wiederaufbau zerstörter Stadtviertel und die Eigentumsfrage

Der Vorwurf, wonach der syrische Präsident al-Assad an einem Dekret zu Bebauungsplänen arbeite, in dessen Folge syrische Flüchtlinge enteignet würden, wurde am 23. April in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung mit dem Titel Assad macht Eigentum zur Waffe erhoben.

Grob skizziert geht es um den Wiederaufbau zerstörter Städte oder Stadtteile in Syrien und um Eigentumsrechte. Baschar al-Assad soll, so die Information der SZ, am 4. April das Dekret Nummer 10 unterzeichnet haben, das Eigentümern von Wohnungen oder Grund nur sehr wenig Zeit lässt, nämlich 30 Tage, um ihre Rechte geltend zu machen.

Schaffen sie dies nicht, werden sie enteignet, so das Szenario, das in der SZ ausgebreitet wird. Die Regierung baut nach eigenen Plänen, es profitieren regierungsfreundliche Unternehmen und regierungsfreundliche Eigentümer und Mieter. Das Nachsehen haben die Flüchtlinge zum Beispiel in Deutschland wie auch Regierungskritiker.

"Säuberung von oppositionelle Zonen "

Es handle sich, so der Kern dieses Vorwurfs, um eine staatliche betriebene Neubesiedlung von vordem schwierigen, weil oppositionellen Zonen mit Unterstützern des "Regimes".

Arabische Medien vergleichen das Dekret mit dem israelischen Abwesenheitsgesetz, das als Grundlage zur Enteignung palästinensischer Landbesitzer diente. Nicht viel anders dürften es auch viele syrische Flüchtlinge in Deutschland empfinden. Sie könnten durch das Dekret sehr schnell unter Druck geraten, sich binnen weniger Tage nach Syrien aufzumachen, obwohl sie gerade vor Assad geflohen sind oder sich dem Wehrdienst entziehen. Ähnlich wie frühere Berichte über Probleme bei der Vergabe von Visa an Familienmitglieder dürften die Meldungen unter den Syrern in Deutschland große Unruhe auslösen.

SZ

10 Tage nach Erscheinen des Artikels ist in der Öffentlichkeit noch nichts von einer großen Unruhe und einer außerordentlichen Aufbruchsstimmung unter den syrischen Flüchtlingen durchgedrungen. Allerdings gab es in der Bundesregierung große Aufregung wie auch in einigen Medien.

Bundesregierung "tief verärgert"

Das Auswärtige Amt schrieb der SZ "tief verärgert" über "Assads perfides Vorhaben". Die Zeitung zitierte am Abend des 26. April aus dem Schreiben:

Mit großer Sorge sehen wir Versuche des Assad-Regimes, mittels fadenscheiniger gesetzlicher Regelungen die Eigentumsrechte vieler geflüchteter Syrerinnen und Syrer infrage zu stellen", teilte das Auswärtige Amt der Süddeutschen Zeitung mit. Offensichtlich versuche das Regime, "die Verhältnisse vor Ort grundlegend zu Gunsten des Regimes und seiner Unterstützer zu verändern und die Rückkehr einer gewaltigen Zahl von Syrern zu erschweren".

SZ

Man werde sich mit Partnern in der EU beraten, wie "wir diesem perfiden Vorhaben entgegentreten können", hieß es laut SZ vom Auswärtigen Amt, das seit Kurzem unter Leitung von Heiko Maas steht. Dass sich die deutsche Regierung zum Gesetzesvorhaben in Damaskus geäußert hat, war dann auch Grund für die Tagesschau, um über das syrische "Bauvorhaben" und die "Verärgerung der deutschen Regierung" zu berichten: Will Assad Flüchtlinge enteignen?.

Für die NZZ stand dagegen die Antwort im Titel schon fest: Syrische Regierung plant Enteignung von Flüchtlingen. Auch die Bild-Zeitung war alarmiert von der kommenden Enteignung. Möglicherweise soll der Uno-Sicherheitsrat eingeschaltet werden, heißt es in ihrem Kurz-Bericht mit vielen knalligen Sätzen:

Sollte Assad seine Pläne umsetzen, wären möglicherweise viele syrische Flüchtlinge abgeschreckt und würden nach Ende des Krieges nicht wieder in ihre Heimat zurückkehren.

Bild-Zeitung

Regierungssprecherin Ulrike Demmer wird mit der Analyse wiedergegeben:

Wir müssen davon ausgehen, dass damit die Verhältnisse vor Ort zugunsten des Regimes und seiner Unterstützer verändert werden sollen und damit wird auch die Rückkehr der Flüchtlinge erschwert. Nun sollen die geflüchteten Menschen unter fadenscheinigem Vorwand enteignet und um Haus und Hof gebracht werden.

Regierungssprecherin Ulrike Demmer

In der internationalen englisch-sprachigen Öffentlichkeit machte der Guardian letzte Woche auf das Vorhaben der syrischen Regierung aufmerksam. Martin Chulov verglich es mit Regelungen in Beirut nach dem Bürgerkrieg und dem bereits oben erwähnten israelischen Abwesenheitsgesetz.

"Assad-kritisch"

Der Tenor des Guardian-Artikels war wie gewohnt "assad-kritisch" (was etwa dem Pathos und der Intensität von "islam-kritisch", "klima-kritisch" oder "israel-kritisch" entspricht, Distanz und kühler Kopf ist jedenfalls nicht die treibende Kraft).

Nach der Expertin aus dem Think Tank (Carnegie) und der Aussage eines ungenannten EU-Vertreters, wonach es sich hier ganz sicher um eine Strafaktion handelt und nicht um eine Regelung, landet der Leser bei den Gräueltaten der Regierung Assad mit den russischen Verbündeten im palästinensischen Flüchtlingslager Yarmouk.

Dass dort IS-Milizen eine brutale Herrschaft ausüben, wird mit keinem Wort erwähnt, wie auch mit keinem Wort die Position der syrischen Regierung zum Bauvorhaben und dem Dekret 10 erwähnt wird. Übrigens im Gegensatz zur SZ.

Deren erster Artikel zum Dekret 10 - "Assad macht Eigentum zur Waffe" - verfasst von mehreren Journalisten, bemüht sich wenigstens, wichtige Stellen des Dekrets herauszuheben und zu kommentieren und macht damit das Wiederaufbau-Vorhaben der Regierung in Damaskus an einigen Eckpunkten sichtbar (wenngleich das Ganze auch unter einem sehr tendenziösen, spekulativen Blickwinkel erfolgt, spätere Einf. d.A.).

Die 30-Tages-Frist und die "Anwälte des Folterregimes"

Als problematisch wird angeführt: der Eigentumsnachweis in informellen Gebieten, gemeint sind die Schwarzbauten in syrischen Städten. "Nur für etwa die Hälfte des Landes in Syriens existieren laut der Weltbank Kataster", so die SZ. Nach offiziellen Zahlen der syrischen Regierung sollen etwa 40 Prozent aller Wohnungen schon im Jahr 2004 in Schwarzbau-Vierteln gelegen haben, heißt es.

Wo es keine formellen Kataster gibt oder alles zerstört ist, sollen Expertenkomitees die Eigentumsverhältnisse klären. Und hier kommt die Frist von 30 Tagen ins Spiel:

Binnen 30 Tagen nachdem ein solcher Entwicklungsplan per Dekret erlassen wird, müssen die Besitzer von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen ihre Eigentumsrechte nachweisen. Anderenfalls kann ihr Besitz versteigert oder der öffentlichen Hand zugeschlagen werden. Entschädigungen sind nur beschränkt vorgesehen.

SZ

Ehsani2: Die Position von Assad erklären

Genau an diesem Punkt setzt nun der syrisch-amerikanische Syrien-Beobachter Ehsani2 an, der an dieser Stelle schon öfter zitiert wurde. Ehsani 2 ist nach eigenen Angaben ein Banker. Er verfasste schon in Jahren weit vor dem Ausbruch der kriegerischen Auseinandersetzungen - regierungskritische - Artikel auf Joshua Landis' Blog "Syria Comment".

Die Kritik an der Regierung Baschar al-Assad bezog sich vor allem auf die Wirtschafts- und die Sozialpolitik, weniger, wenn überhaupt, auf Folter und das weit ausgebaute Geheimdienstwesen und Härten im Umgang mit der Opposition.

Ehsani 2 gehört zur syrischen Elite, hatte aber davon abweichende politische Auffassungen. Dieser Zusammenhang ist zu seiner Person wichtig. Daher rühren aller Wahrscheinlichkeit nach auch seine sehr gute Kontakte zu Regierungsquellen in Damaskus.

Im Verlauf des Aufstands im Jahr 2011, als Oppositionelle begannen, sich zu bewaffnen, und der Einfluss von Mächten außerhalb Syriens deutlicher wurde, begann sich die Kritik von Ehsani 2 an der Opposition zu schärfen; zugleich gab es von ihm immer wieder Beiträge, die die Position Baschar al-Assads in einem anderen Licht zeigten als es sonst in westlichen Veröffentlichungen üblich ist. Was ihm den Vorwurf einträgt, ein "Assadist" zu sein.

"30-Tage? Erst in einem Jahr ..."

So auch bei dem Dekret 10. Dazu hat Ehsani 2 zwei Twitterthreads veröffentlicht (hier und hier). Dabei hebt er zum einen grundsätzlich hervor, dass es, um zerstörte Viertel wieder aufzubauen, wegen der Rechtssicherheit nötig ist, die Eigentumsverhältnisse in Erfahrung zu bringen. Zum anderen versucht er die Aufregung über die 30 Tages-Frist und die persönliche Anwesenheit zu beruhigen.

Die beginne nämlich erst, wenn die Regierung ein spezifisches Dekret für ein spezifisches Gebiet erlassen habe, die Baupläne fertig sind und die Regierung eine Liste der Besitzer erstellt hat. Dafür habe die Regierung 45 Tage Zeit, danach würde ein Komitee formiert, das binnen eines Monats einen genauen Überblick über das Gelände erarbeite, dann erst würde das Verwaltungs-Komitee die 30-Tagesfrist einläuten, nicht ohne vorher über Medien, Zeitungen, Fernsehen und Internet über das Vorhaben Bescheid zu geben.

Erfahrungsgemäß würde sich das Procedere über mindestens ein Jahr hinziehen, so Ehsani 2. Das andere Argument, das er den Vorwürfen der Enteignung entgegenstellt, ist, dass die Besitzer nicht unbedingt persönlich mit Originalpapieren erscheinen müssten. Kopien genügen und sie können sich von entfernten Verwandten oder von akkreditierten Anwälten vertreten lassen.

Dazu gibt es nun Gegenargumente, wie sie Ehsani2 vom Twitteraccount syrianviews mit unbekanntem Autor in einer exemplarischen Art und Weise entgegengehalten werden. Ein Anwalt werde in Syrien nur anerkannt, wenn ihn die "Geheimdienste zertifizieren". "Sie wissen schon die Leute, die die Folterfabriken am Laufen halten".

Das Problemuniversum Syrien: Fakten und Meinung

Zu erkennen ist die große Schwierigkeit beim Problemuniversum Syrien: Fakten genügen bei weitem nicht. Um sie geht es nicht, sondern es geht die allermeiste Zeit um Absichten und Theaterrollen und -bilder, die eingestreut werden: Was hat eine anwaltschaftliche Vertretung, die in einem Dekret zu einem Bebauungsplan vorgesehen ist, mit Folterkellern zu tun?

Nichts, wenn man nur auf die Faken in einem Gesetzestext schaut; alles, wenn man davon ausgeht, dass es sich bei der syrischen Republik unter der Regierung Baschar al-Assad um einen Mafia- oder totalitären Staat handelt.

Die behauptete Absicht - und nicht, was genau im Dekret und den dazugehörigen Regulierungen festgehalten ist - macht den politischen Skandal. Im erwähnten Artikel der SZ werden, anders als in den sonst erwähnten Berichten, ein paar Hintergründe zum Dekret erwähnt oder erläutert. So wird auch dort darauf hingewiesen, dass die 30-Tages-Frist erst in Gang gesetzt wird, wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind. Das geschieht also nicht plötzlich wie aus einem Hinterhalt heraus von heute auf morgen.

Aber das Projekt wird von der SZ auch so erklärt oder kanalisiert, dass der Leser auf eine bestimmte Spur geleitet wird. Er soll erfahren, auf welch perfide Weise Baschar al-Assad und mit ihm gut vernetzte Unternehmer hier politisches und finanzielles Kapital schlagen können. Die Regierung könne sich in den Städten genau der Schicht entledigen, von welcher Widerstand ausgehe, erklärt der SZ-Bericht, und die Wiederaufbauzonen würden ja genau die sein, wo vorher noch die Gegner angesiedelt waren. Und selbstverständlich würden Anhänger der Regierung bevorzugt.

Assad aber kann mit solchen Projekten ihm ergebene Geschäftsleute und Milizenführer belohnen, die das Überleben des Regimes gesichert haben - und womöglich andere Verbündete. Oppositionelle fürchten, dass das Dekret Grundlage wird für strategische Ansiedlungen unter der Kontrolle iranischer Firmen, die zu den Revolutionsgarden gehören. Im Grenzgebiet zum Libanon könnte die schiitische Hisbollah davon profitieren. Bedroht von der faktischen Enteignung sind vom Regime zuvor zerstörten Oppositionsgebiete und die dort überwiegend lebenden Sunniten. Die Nationale Koalition, der wichtigste Zusammenschluss syrischer Oppositionsgruppen, sieht darin "den Plan des Assad-Regimes, die demographische Landschaft in Syrien nachhaltig zu verändern".

SZ

Es zählt der Verdacht: Dem Neuen Syrien zuliebe

Ob das zutrifft, ist nicht zu beweisen. Nicht ausgeschlossen ist, dass diese "Könnte"-Spekulation genauso voreilig und alarmistisch ist wie die Behauptung, dass es zu einer großen Unruhe und ein Rückreisewelle unter syrischen Flüchtlingen kommt wegen der 30-Tagesfrist.

Einstweilen zählt vor allem der Verdacht. Er passt politisch sehr gut zu den Stimmen westlicher Politiker, die auf Einfluss bei der Errichtung ihres "Neuen Syriens" drängen, das ohne Assad menschenfreundlich leuchten soll.

Die Bauunternehmer, die man dafür engagieren "könnte", haben selbstverständlich keine Verbindungen zur bestimmenden politischen und wirtschaftlichen Kreisen mit entsprechend kompatiblen Anschauungen.

Wie sehr viel sorgfältiger man mit Unterscheidungen umgehen muss, demonstriert ein ausgewiesener Assad-Gegner, der Chefredakteur des Syria Report, der seinen Interviewbeitrag zum Dekret 10 korrigiert. Anders als er es behauptet habe, stehe im Gesetz nichts davon, dass die Regierung Geld aus dem Verkauf von Wohnungen schöpfen könne. Das könnte möglicherweise so kommen, sei dann "aber eine Meinung und kein Fakt".