NSU-Prozess: "Wurden Ihre Verteidiger von Nachrichtendiensten angesprochen?"
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Vor dem Oberlandesgericht München will die Angeklagte Zschäpe auch "zulässige" Fragen nicht beantworten
Allen Beschwichtigungen zum Trotz - im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München wird immer noch um die Wahrheit gerungen. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat diese Woche Antworten auf Fragen verlesen lassen, die die Verteidiger ihres Mitangeklagten Carsten Schultze vor einiger Zeit gestellt hatten - aber gleichzeitig kategorisch abgelehnt, Fragen der Nebenkläger zu beantworten.
Auch Fragen, die das Gericht ausdrücklich für "zulässig" erklärt hat. Möglicherweise ein schwerer Fehler der Angeklagten, denn ob ein solches Verhalten strafmildernd ist, kann bezweifelt werden. Für jemanden, der Hintergründe nicht wirklich offenlegen will, aber ein notwendiges Verhalten. Zschäpe spielt ein riskantes Spiel.
Begonnen hat das im Dezember 2015, als die Angeklagte ihr Schweigen brach und einen ihrer inzwischen fünf Verteidiger eine Einlassung zu den Anklagevorwürfen vortragen ließ. Darin erklärte sie unter anderem, mit den zehn Morden nichts zu tun gehabt zu haben und erst hinterher durch ihre Kumpane Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos davon erfahren zu haben. Fragen des Gerichtes wollte sie nur schriftlich beantworten.
Schon damals schloss sie aus, Fragen der Nebenkläger, sprich der Opferfamilien, beantworten zu wollen. Gleichzeitig ließ sie eine "aufrichtige Entschuldigung" an sie vortragen. Nicht einmal die sprach sie persönlich aus. Dass die Angeklagte nicht jene Prozesspartei anging, die für das Verfahren gegen sie verantwortlich ist, die Bundesanwaltschaft, sondern ausgerechnet die Vertreter der Opfer, war nicht nur eine moralische Verfehlung, sondern auch ein unfreiwilliges Statement, dass sie von den Opferanwälten die größeren Unannehmlichkeiten befürchtet, als von der staatlichen Anklagebehörde.
Das Gericht unter Vorsitz von Manfred Götzl ließ sich auf das Prozedere ein und stellte mehrmals Dutzende von Nachfragen an die Angeklagte, die mit Verzögerung beantwortet wurden. Einige Antworten sind allerdings immer noch offen.
Zulässige und unzulässige Fragen der Nebenkläger
Anfang Juli 2016, kurz vor der Sommerpause, konnten dann die Nebenkläger dennoch ihre Fragen an Beate Zschäpe richten. Es waren hunderte. Nachlesbar in der Mitschrift der Prozessbeobachter von NSU-Watch. Nebenbei dokumentierten diese Fragen die endlosen Lücken und Ungeklärtheiten des Komplex "Nationalsozialistischer Untergrund".
Zschäpes Verteidigung ist seit einem Jahr gespalten in die drei Altverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, die ihrer Mandantin das Schweigen verordnet hatten und die ihr Vertrauen verloren haben - und in die zwei Neuverteidiger Mathias Grasel und Hermann Borchert auf der anderen Seite, denen sie heute vertraut und die ihr jetziges Verhalten zu verantworten haben. Das Gericht hat der Entlassung der drei Altverteidiger nicht zugestimmt, so dass sich inzwischen fünf Robenträger neben der mutmaßlichen Rechtsterroristin aufreihen. Vier von ihnen sind Pflichtverteidiger, einer (Borchert) ihr Wahlverteidiger.
Jedenfalls waren es die drei Altverteidiger, die ein paar Dutzend Fragen der Nebenklage beanstandeten. Darüber hat das Gericht nun entschieden und diese Woche seine Entscheidung präsentiert. Etwa die Hälfte wurde mit verschiedenen Begründungen für "unzulässig" erklärt. Darunter die Fragen, ob der Angeklagten bekannt war, dass der Dortmunder Neonazi Sebastian Seemann zugleich V-Mann des Verfassungsschutzes (VS) war; wo sie die Neonazis aus Dortmund kennengelernt hatte; ob die rechtsextreme Kameradschaft Jena, in der das Trio aktiv war, Kontakte zur westlichen Szene unterhielt; ob sie oder Böhnhardt und Mundlos persönlich Kontakt zur rechten Szene in Zwickau hatten; ob sie nach dem Untertauchen Kontakt zu Rockerclubs oder anderen kriminellen Gruppierungen hatten; ob Leute aus der rechten Szene von Chemnitz und Zwickau von Nachrichtendiensten oder dem Staatsschutz auf eine Zusammenarbeit angesprochen wurden; welche Personen sie in Rostock, dem Ort des fünften NSU-Mordes, kannten; oder: welche Gründe Böhnhardt und Mundlos für Fahrten nach Hamburg, wo Mord Nummer drei geschah, hatten.
Für "zulässig" erklärte das Gericht dagegen unter anderem folgende Fragen: Seit wann kannte sie den Dortmunder Neonazi Robin Schmiemann, dem Zschäpe einen langen Brief aus dem Gefängnis schrieb? Hat das Trio auf dem Gut des Hamburger Rechtsextremisten Jürgen Rieger Personen kennengelernt, mit denen es nach dem Untertauchen Kontakt hatte? War Zschäpe zusammen mit Böhnhardt und Mundlos bei einem Vortrag des Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, in Jena und luden sie Bubis hinterher zu einer Diskussionsveranstaltung ein?
Wer ist die Frau, die mit Zschäpe zusammen auf einer Demonstration in Dresden im Februar 1998 eine Fahne trug, wie auf einem Foto zu sehen ist? Hatte das Trio, als es in Zwickau in der Polenzstraße wohnte, Kontakt zu dem Nachbarn Jens Gü., der wiederum mit dem Neonazi und V-Mann Ralf Marschner zusammenarbeitete? Wusste Gü., dass die drei im Untergrund waren? Wurden ihre Verteidiger im laufenden Prozess von Nachrichtendiensten kontaktiert und dadurch unter Umständen Zschäpes Aussageverhalten beeinflusst? Hat sie Rechte für ihre Autobiografie oder ein Exklusivinterview an einen Verlag verkauft oder beabsichtigt sie das?
Kooperationsbereitschaft demonstrieren, aber sie doch verweigern
Am folgenden Prozesstag, 14. September, präsentierte Zschäpe-Verteidiger Grasel Antworten auf etwa ein halbes Dutzend Fragen der Verteidiger von Carsten Schultze. Darunter die nach Andreas Sch., dem Inhaber des Szeneladens Madley in Jena, über den die Mordwaffe Ceska organisiert worden sein soll. Zschäpe räumte ein, dass sie den Inhaber kannte, habe aber keinen weiteren Kontakt mit ihm gehabt. Und ob Böhnhardt und Mundlos mit ihm Kontakt hatten, wisse sie nicht, so ihre Stellungnahme.
Gleichzeitig ließ Zschäpe von ihrem Verteidiger aber erneut erklären, Fragen der Nebenklage nicht zu beantworten. Sie schränkte allerdings ein, sollte sich der Senat Fragen der Nebenklage zu eigen machen und selber stellen, werde sie sie beantworten. Der sachliche Sinn einer solchen Bedingung erschließt sich nicht. Eher wird darin der durchsichtige Versuch entdeckt, Kooperationsbereitschaft zu demonstrieren, aber sie doch zu verweigern und dafür das Gericht gegen die Nebenklage auszuspielen. Ob sich das Gericht Fragen der Nebenklage zu eigen macht, die es ausdrücklich für zulässig erklärt hat, bleibt abzuwarten.
Das Gericht selber hat von sich aus keine weiteren der Hunderten von Fragen der Nebenklage beanstandet. Opferanwälte werteten das als Beleg, dass "etwa 90 Prozent" ihrer Fragen zulässig sind.