Fortschrittliche Rechtsprechung oder politische Gesinnungsjustiz?
Hannes Hofbauer über die politische Instrumentalisierbarkeit der neuen EU-Gesetzgebung zur Leugnung von Völkermord
Seit den 90er Jahren ist bei militärischen Auseinandersetzungen eine grundlegende Erosion des Völkerrechts zugunsten humanitärer Interventionen zu beobachten. Damit wird aber nicht nur Diktaturen erschwert, unter dem Deckmantel des Völkerrechts ungeahndet Menschenrechtsverletzungen zu begehen, sondern vor allem auch den Mitgliedstaaten der NATO mit ihren "vitalen Interessen" ermöglicht, unter dem Banner der Menschenrechte in jene Ländern einzugreifen und sich einzumischen, die aufgrund ihrer geostrategischen und politischen Lage die Hegemonialinteressen der westlichen Nationen tangieren.
Dieses politische Instrument wird nun nach Meinung des Wirtschaftshistorikers Hannes Hofbauer durch das neue EU-Recht juristisch zusätzlich sanktioniert, nach dem die Leugnung von Völkermord strafrechtlich relevant werden soll. – Mit verheerenden Auswirkungen auf die öffentliche Debatte. Telepolis sprach mit dem Autor des Buchs Verordnete Wahrheit, bestrafte Gesinnung - Rechtsprechung als politisches Instrument.
Herr Hofbauer, Sie untersuchen und kritisieren in ihrem Buch die politische Instrumentalisierung der Rechtsprechung in der EU durch die Strafbarkeit der Leugnung eines Völkermords, eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Was stört Sie daran, wenn das Leugnen und die Verharmlosung des Holocaust unter Strafe gestellt werden?
Hannes Hofbauer: Leugnungsverbote sind Meinungsgesetze. Mich beschäftigt deren Zunahme in der gesamten Europäischen Union. Bislang hat es in Ländern wie Deutschland und Österreich – sowie in sieben weiteren EU-Staaten – ein einziges solches Meinungs- oder Erinnerungsgesetz gegeben. Dieses bezog sich auf die Leugnung des Holocaust als strafbaren Tatbestand. Argumentiert wurde das mit der Einzigartigkeit des Verbrechens an den mittel- und osteuropäischen Juden, mit der industriellen Vernichtungsmaschine der Nazis, die ihresgleichen in der Geschichte sucht.
Mir schien ein solches singuläres Gesetz angesichts dieser Argumentation vor allem für die Nachfahrengeneration der Täter in Deutschland und Österreich gerechtfertigt. Nun hat aber die Europäische Union nach der Vorlage der Holocaustleugnung einen Rahmenbeschluss gefasst, der Leugnen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen generell unter Strafe stellt. Dieser Beschluss muss in alle nationalen Gesetzeswerke einfließen. Damit ist – juristisch gesehen – die Singularität des Holocaust, die es geboten hat, seine Leugnung strafbar zu machen, Geschichte.
In Zukunft steht jemand, der sich weigert, beispielsweise die Massaker in Srebrenica im Juli 1995 als Völkermord zu bezeichnen, vor Gericht auf derselben Stufe wie ein Holocaustleugner. Damit wird nicht nur die Holocaustleugnung inflationiert, sondern in gewisser Weise werden auch die Opfer der Judenverfolgung verhöhnt, weil sie auf dieselbe Stufe gestellt werden wie Opfer von beliebig vielen Auseinandersetzungen, sobald sich ein Gericht findet, die diese als völkermörderisch einschätzt.
"Besser einen offenen Diskurs zulassen anstatt mit der juristischen Keule zu agieren"
Können Sie uns Ihre Kritikpunkte am veränderten EU-Recht näher erläutern?
Hannes Hofbauer: Mit den Leugnungs- und Zweifelverboten zieht die Gesinnungsjustiz in EU-Europa ein. Eine solche war bislang nur in autokratischen oder diktatorischen Systemen üblich, nun feiert sie traurige Urstände in Europa. Damit werden Gerichte wie der Internationale Strafgerichtshof oder das Jugoslawientribunal in Den Haag befugt, historische Wahrheit festzusetzen und jeden Zweifel daran mit Strafandrohung zu belegen. Anstelle einer offenen Auseinandersetzung mit kontrovers diskutierten Ereignissen maßt sich der Staat an, Wahrheit zu verordnen und missliebige Gesinnung zu bestrafen. Bleiben wir beim Beispiel Srebrenica: die Einschätzungen, was Mitte Juli 1995 in und um die bosnische Bergwerksstadt passiert ist, klaffen weit auseinander.
Wie bei vielen historisch bedeutsamen Ereignissen gibt es zwei Erzählungen. Die bosnisch-muslimische, die auch in Westeuropa mehrheitlich rezipiert wird, geht von einem willentlichen Akt der Ausrottung der muslimischen Bevölkerung durch bosnisch-serbische Übergriffe aus, bei denen in mehreren Massakern sämtliche wehrfähigen Moslems getötet wurden. Das wäre ein Völkermord entsprechend der UN-Konvention von 1948. Die serbische und russische Erzählung sieht den Ablauf anders. Eine willentliche Ausrottung aller männlichen Moslems der Enklave hat ihrer Meinung nach nicht stattgefunden. Zu Massakern sei es gekommen, weil aufgestaute Rachegefühle ausbrachen.
Bosnische Serben, die in den Monaten zuvor bei Ausfällen aus Srebrenica mit ansehen mussten, wie serbische Dörfer mit ihren Verwandten und Freunden systematisch durch marodierende moslemische Einheiten ausgerottet wurden, rächten sich an den Feinden. Einen Ausrottungsbefehl habe es nicht gegeben. Die vor Ort anwesenden niederländischen Offiziere, die die UN-Schutzzone Srebrenica bewachten, lehnten übrigens allesamt den Begriff Völkermord für die Ereignisse ab. Viele der moslemischen Kämpfer seien zudem in Kämpfen oder von Minen getötet worden, als sie versucht haben, den bosnisch-serbischen Truppen zu entkommen.
Wogegen ich mich wehre, ist die nun gültige EU-weite Verordnung, die bosnisch-muslimische Erzählung als einzig gültige anzuerkennen und Zweifel daran mit Gerichtsstrafen zu bedrohen. Sobald ein internationales Gericht die Massaker von Srebrenica als Völkermord einstuft – und das ist bereits geschehen -, ist die Leugnung in dem Moment strafbar, in dem sich ein Richter findet, der ihr einen aufwieglerischen Charakter attestiert. Dies kann den Inhalt der Rede eines serbischen Politikers irgendwo in Deutschland genauso betreffen wie einen Zeitungsartikel.
Anlässlich einer Polizeijuristentagung im September 2010 haben deutsche Juristen zum Beispiel explizit einen Beitrag des US-amerikanischen Historikers Edward Herman in der „Jungen Welt“ als möglicherweise strafwürdig bezeichnet, weil Herman festgestellt hatte, dass in Bosnien kein Völkermord stattgefunden habe. Diese Meinung ist durch die neue EU-Verordnung, die nun in nationales Recht umgesetzt wird, justiziabel geworden. Gesinnungsjustiz hat damit Einzug in Gesellschaften gehalten, die bis vor kurzem stolz auf ihre Meinungsfreiheit waren.
Das, was im Dezember 2011 in Frankreich passiert ist, nämlich die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern unter Strafe zu stellen, ist direktes Resultat des EU-Rahmenbeschlusses. Es geht nicht nur um die armenische Frage, dasselbe kann demnächst für Darfur oder Kambodscha gelten und gilt bereits in fünf osteuropäischen Staaten für die Leugnung sogenannter kommunistischer Verbrechen. Ich denke, dass eine Gesellschaft wie die unsere besser beraten wäre, einen offenen Diskurs zuzulassen anstatt mit der juristischen Keule zu agieren.
Unabhängig davon, wie man selbst zu den unterschiedlichen Gräueltaten stehen mag, ob man sie als Völkermord beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit einschätzt oder als grausame Bürgerkriegserscheinungen, sollte gelten: die Debatte darüber darf nicht tabuisiert werden. Mit den Leugnungsverboten passiert jedoch genau das. Französische und italienische Historiker protestieren heftig gegen jede Art von Erinnerungsgesetzen. Von Pierre Nora bis Jacques le Goff haben sie Petitionen unterschrieben, die die Kompetenz des Staates, historische Wahrheit juristisch zu dekretieren, rundweg ablehnt. Mein Buch folgt diesen im Kern liberalen Argumenten.
Welche rechtliche Sanktionen sind möglich, wenn jemand gegen diese Rechtsprechung in der EU verstoßen sollte?
Hannes Hofbauer: Die rechtlichen Konsequenzen obliegen dem jeweiligen Richter, der Fälle von "Völkermordleugnern“ zugewiesen bekommt. Das kann von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen gehen.
"Die Rechtsprechung würde damit zum politischen Instrument"
Können Sie ein Beispiel für die Instrumentalisierung der Justiz geben?
Hannes Hofbauer: Das Jugoslawien-Tribunal, das als ad hoc-Gerichtshof eingesetzt wurde und von privaten Sponsoren wie z.B. der Soros-Stiftung mitfinanziert wird, hat entsprechende Legitimitätsprobleme. Seine Zurückweisung jeder Zuständigkeit für Kriegsverbrechen der NATO-Truppen, die mit massenhaftem Einsatz abgereicherter Uranmunition und Bombardierung ziviler Ziele Opfer in hoher Zahl verursacht haben, hat seine Autorität untergraben. Damit wurde der Verdacht genährt, dass der Krieg der NATO mit juristischen Mitteln fortgesetzt würde.
Aber auch der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag operiert als juristischer Arm westlicher geopolitischer Interessen, wenn er Staatschefs von al-Baschir (Sudan) oder al-Gaddafi (Libyen) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagt, die Täter der ausländischen Interventionen in Afghanistan oder Irak jedoch nicht einmal wahrnimmt. Das liegt freilich auch daran, dass die USA – wie Russland, China, Indien, Israel und Iran – diesen Gerichtshof nicht anerkennen. So kommt es zur seltsamen Situation, dass Washington zwar darauf drängt, missliebige Personen wegen Kriegsverbrechen anzuklagen, selbst aber auf Immunität besteht.
Bleiben wir beim Beispiel Libyen: dort hat eine weit über das UN-Mandat hinausgehende Intervention einer Allianz aus USA, Frankreich, Großbritannien und Katar einen Regimewechsel herbeigeführt, dem zehntausende Menschen zum Opfer fielen. Als Kriegsgrund wird mehr und mehr dieser geopolitische Wille deutlich sowie die Neuordnung der Ressourcenverteilung von Öl, Gas und Wasser. Wenn nun der Gaddafi-Sohn Saif vor dem Internationalen Strafgerichtshof als Kriegsverbrecher oder Völkermörder verurteilt wird – angeklagt ist er bereits -, dann kann ein Leugnen seiner Verbrechen bereits zu einer weiteren Straftat werden. Die Rechtsprechung würde damit zum politischen Instrument. Mit ihr wird das Argument für die ausländische Intervention post tragödiam zur einzigen Wahrheit, die nicht mehr hinterfragt werden darf. Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Umgang mit Meinung und Meinungsfreiheit gefährlich ist.
"Neue Menschenrechtskriege"
Wie wurde diese politische und rechtliche Entwicklung philosophisch flankiert?
Hannes Hofbauer: Seit Anfang der 1990er Jahre, mit dem Beginn der jugoslawischen Bürgerkriege und der Einmischung in dieselben durch Deutschland, die USA und andere Mächte können wir beobachten, dass das Völkerrecht Schritt für Schritt ausgehebelt wird. An seine Stelle tritt mehr und mehr ein als Menschenrecht titulierter Universalismus. Was vordergründig sympathisch wirkt, hat jedoch auch fragwürdige Implikationen. Denn wie starr völkerrechtliche Rahmenbedingungen auch gewesen sein mögen und wie stark sich dahinter autokratische und diktatorische Regime verschanzen konnten, Völkerrecht war immer kodifiziertes Recht. Menschenrechte hingegen sind stark interpretierbar. Und somit eignen sie sich für Argumente, eingreifen zu können, ohne dass nachgeprüft werden kann, ob solche Eingriffe zu einer Verbesserung der Menschenrechte beitragen.
Erinnern wir uns an die Kriegsgründe, mit denen die USA in Afghanistan für die Rechte der Frauen oder im Irak für die Rechte der Volksgruppen, in Jugoslawien desgleichen, in den Krieg gezogen sind. Bomben für Menschenrechte lautete die geradezu zynische Formel. Und wirklich verbessert hat sich in den meisten Fällen wenig bis nichts. Hinter diesen neuen Menschenrechtskriegen stehen Philosophen vom Schlage Jürgen Habermas und Bernard-Henri Levy. Letzterer wurde geradezu zum Mastermind muslimischer Aufstände und Stichwortgeber für bosnische und libysche Bürgerkriegshelden.
Welche Konsequenzen hat die veränderte Rechtsprechung auf die öffentliche Meinungsbildung und die wissenschaftliche Forschung?
Hannes Hofbauer: Die staatliche Verordnung von historischen Wahrheiten interpretiere ich als Schwäche der jeweiligen Staaten. Es ist ein Zeichen türkischer Unsicherheit, wenn die Massaker an den Armeniern 1915 bei Strafandrohung nicht als Völkermord interpretiert werden dürfen; genauso ist es mit umgekehrten inhaltlichen Vorzeichen in Frankreich, wo Leugnung dieses Völkermordes strafbar sein soll. In einem solchen Klima ist freie politische, wissenschaftliche und journalistische Betätigung erschwert und von Fall zu Fall direkt bedroht. Die Tabuisierung von Debatten durch richterliche Maßnahmen ist einer aufgeklärten Gesellschaft unwürdig.
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