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Erdgas: Warum der Notfallplan der EU ein Dokument des Scheiterns ist

Sonderenergierat der EU in Brüssel verkündet Einigung auf Sparziele. Warnung vor extremer Krisensituation. Instrument wurde in relevanten Punkten aufgeweicht.

Immerhin bei der Sprechregelung zur neuen Notfallverordnung zur Gasreduktion (GS-VO) in der Europäischen Union waren sich die Mitgliedsstaaten am heutigen Dienstagvormittag in Brüssel einig: Immer wieder betonten die beteiligten Energiepolitiker nach Beginn der Beratungen um 9:30 Uhr die "Solidarität" und "Einigkeit" der Union.

Doch Aussagen beteiligter Diplomaten stören dieses demonstrativ zur Schau gestellte Bild von Geschlossenheit. Tatsächlich ist die GS-VO an wesentlichen Punkten derart abgeschwächt und eingeschränkt worden, dass das Instrument in Fall seiner Bestimmung – einem europaweiten Versorgungsnotfall – kaum effektiv sein dürfte.

In der Nacht auf Dienstag hatte die Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf EU-Diplomaten über die bevorstehende Einigung bei den Verhandlungen über die GS-VO berichtet. Mit dieser "politischen Einigung" ist der Weg für den formalen Abstimmungsprozess frei, der nun in schriftlicher Form erfolgen soll.

Die Regelung sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten ihren Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. August dieses Jahres bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Zudem solle die Möglichkeit geschaffen werden, bei weitreichenden Versorgungsengpässen einen EU-weiten Alarm auszulösen und verbindliche Einsparziele vorzugeben. Die dpa schreibt dazu:

Im Vergleich zum ersten Entwurf der Kommission sind dafür allerdings deutlich mehr Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen und auch die Hürden für die Einführung von verbindlichen Einsparzielen wurden erhöht. Letztere soll nur vom Rat der Mitgliedstaaten und nicht von der EU-Kommission durchgesetzt werden können.

Konkret bedeute dies, dass ein Kommissionsvorschlag für verbindliche Einsparziele die Zustimmung eine Gruppe von 15 der 27 EU-Länder braucht. Zudem müssten diese zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen.

Ausnahmeregelungen wurden im Vorfeld für Länder wie Zypern, Malta und Irland diskutiert. Sie würden nicht zum Gassparen verpflichtet, solange sie nicht unmittelbar mit dem Erdgasnetz eines anderen Mitgliedstaats verbunden sind.

Massive Differenzen zwischen Mitgliedsstaaten

Allerdings spiegelt der nun beschlossene Plan nur einen Minimalkonsens wider – und er verzichtet vor allem auf sofort verpflichtende Einsparziele.

Nach Informationen eines beteiligten Diplomaten hatten sich bei den letzten Beratungen Ende vergangener Woche massive Differenzen gezeigt. Streit entzündete sich vor allem an den von vielen EU-Staaten geforderten Ausnahmeregelungen. Entsprechende Forderungen seien von Belgien, Griechenland, Italien, Malta, der Slowakei, Spanien und Portugal erhoben worden

Für die deutschen Diplomaten, die sich für hohe und verbindliche Ziele einsetzten, war noch ein anderer Umstand kritisch: Auch Bündnispartner Frankreich hatte sich auf die Seite derjenigen Staaten geschlagen, die entgegen der deutschen Position für großzügige Ausnahmeregelungen plädierten.

Ausnahmen von dem 15-Prozent-Sparziel beim Erdgasverbrauch gibt es dem letzten Verhandlungsstand zufolge für die baltischen Staaten Litauen, Estland und Lettland – für den Fall, dass sie von der russischen Gaszufuhr abgekoppelt werden.

Intern hatten sich neben Frankreich meist südeuropäische Staaten gegen die ambitionierten Sparziele gewehrt. Von einigen dieser Delegationen hieß es zur Begründung, man sei nicht an das EU-Erdgasnetz angeschlossen, andere machten geltend, dass sie ihre Transferkapazitäten in vollem Maße für den Export nutzten und dennoch genügend Reserven hätten. Man sehe in Einsparungen daher keinen Sinn.

Portugal begründete die Forderung nach Ausnahmen mit der anhaltenden Dürre im Land. Durch die Wetterlage hätten die Gasaufwendungen zur Stromerzeugung zugenommen, weil Wasserkraftwerke kaum mehr beansprucht werden könnten.

Angesichts dieses Widerstandes konnte das 15-Prozent-Einsparziel im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre nur mühsam verteidigt werden. Deutschland scheiterte indes mit der Forderung, diese Marke auf 20 Prozent zu erhöhen.

Reduzierter Gaskonsum: Man "bemüht sich nach Kräften"

All das spielt im Grunde genommen aber keine Rolle, denn bei dem heute verabschiedeten Text handelt es sich um eine Selbstverpflichtung ohne bindende Wirkung. Die Nachrichtenagentur AFP zitiert aus dem Dokument:

Die Mitgliedstaaten bemühen sich nach besten Kräften, ihren nationalen Gasverbrauch zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu ihrem durchschnittlichen Gasverbrauch zwischen dem 1. August und dem 31. März in den fünf Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu senken.

Wer nicht in den Gas-Binnenmarkt integriert ist, kann eine Verminderung der Sparquote auf lediglich fünf Prozent beantragen. Die zahlreichen und unterschiedlich begründeten Einsprüche bei der letzten Verhandlungsrunde Ende vergangener Woche lassen vermuten, dass – sollte sich die Versorgungslage zum Herbst hin verschlechtern – zahlreiche dieser Staaten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Gescheitert ist auch der Plan, der EU-Kommission die Möglichkeit einzuräumen, den EU-weiten Alarmfall auszurufen. Allein in diesem Fall hätte das 15-Prozent-Sparziel bindende Wirkung entfaltet. Nun aber ist eine Kann-, keine Soll-Regel beschlossen worden.

Die Rolle der EU-Kommission ist darauf limitiert, alle zwei Monate Evaluierungsberichte vorzulegen. Wer das freiwillige 15-Prozent-Ziel zu verpassen droht, kann von der Kommission gerade einmal aufgefordert werden, darzulegen, auf welche Weise die Rate doch noch erreicht werden soll.

So bleibt äußerst fragwürdig, ob der Notfallplan ein effektives Instrument gegen einen drohenden Gas-Blackout im Herbst und Winter ist – aller Appelle zum Trotz. Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft hat nach Angaben Beteiligter am Freitag "eindringlich" an die Mitgliedsstaaten appelliert, am heutigen Dienstag ein "Signal der Einigkeit und der Solidarität auszusenden". Man habe keine Zeit zu verlieren, weil die Gaslieferungen aus Russland jederzeit komplett eingestellt werden könnten.

Was der aktuelle Notfallplan dann bewirken würde, bleibt nach dem heutigen Sonderenergierat unklar.


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